Gültig für die Sanierungsgebiete im Stadtkern (SAN I, III, V, VI, VII, VIII, IX, XI).
Zuständigkeit:
Nähere Informationen unter:
Bund- Länder Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
In den Sanierungsgebieten werden für Maßnahmen, die den Sanierungszielen entsprechen, können verschiedene Födermöglichkeiten bei der Stadt oder der GWS als Sanierungstreuhänder abgefragt werden.
Gültig für die Sanierungsgebiete im Stadtkern (SAN I, III, V, VI, VII, VIII, IX, XI).
Zuständigkeit:
Nähere Informationen unter:
Bund- Länder Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Gültig für das Sanierungsgebiet "Soziale Stadt".
Zuständigkeit:
Nähere Informationen unter:
Gültig für die Sanierungsgebiete im Stadtkern (SAN I, III, V, VI, VII, VIII, IX, XI).
Gegenstand der Förderung sind:
Zuständigkeit:
Gültig für alle Sanierungsgebiete im Stadtgebiet.
Zuständigkeit:
Nähere Informationen: