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Förderprogramme

In den Sanierungsgebieten werden für Maßnahmen, die den Sanierungszielen entsprechen, können verschiedene Födermöglichkeiten bei der Stadt oder der GWS als Sanierungstreuhänder abgefragt werden.

Kommunales Fassadenprogramm

Gültig für die Sanierungsgebiete im Stadtkern (SAN I, III, V, VI, VII, VIII, IX, XI).

Gegenstand der Förderung sind:

  • Maßnahmen an Außenwänden
  • Maßnahmen an Fassadenöffnungen
  • Maßnahmen an Dächern
  • Maßnahmen an Hauseingängen
  • Maßnahmen zur Gestaltung von Außenanlagen

Zuständigkeit:

Stadt Forchheim

GWS

Modernisierungsvereinbarungen und Sonderabschreibungen

Gültig für alle Sanierungsgebiete im Stadtgebiet.

Zuständigkeit:

Stadt Forchheim

GWS

Nähere Informationen:

Broschüre "Sonderabschreibung in Sanierungsgebieten"

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung