Seit Dezember 2021 gibt es in der Stadt Forchheim ein Klimaschutzmanagement. Zentrale Aufgabe ist zunächst die Erstellung eines Integrierten Klimaschuztkonzepts. Das Konzept besteht aus einer Ist-Analyse mit einer Energie- und Treibhausgasbilanz sowie einer Potenzialanalyse für Energieeinsparmöglichkeiten und Erneuerbarer Energien. Daraus lässt sich ein Maßnahmenkatalog erarbeiten, der für die Stadt einen Rahmenplan für zukünftige Klimaschutzmaßnahmen festlegt.
Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert (Förderkennzeichen: FKZ 67K17845, Projektlaufzeit: Dezember 2021 bis November 2023). Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Gerne können Sie sich jederzeit an unser Klimaschutzmanagement wenden.
Am kommenden Freitag findet in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Earth Night statt, in der für eine Nacht künstliches Licht reduziert werden soll. Auch die Stadt Forchheim beteiligt sich an dieser Aktion und schaltet für das ganze Wochenende die Anstrahlungen der Kaiserpfalz, der St. Martinskirche, des Nürnberger Tors, der Stadtmauer sowie aller Denkmäler ab.
Durch eine Reduzierung des künstlichen Lichts in der Nacht wird der Sternenhimmel sichtbarer, Menschen und tagaktive Lebewesen können erholsamer schlafen, viele Millionen Insekten und damit Bestäuber können vor dem Tod bewahrt werden und natürlich kann durch die Energieeinsparung CO2 reduziert werden.
Weiterführende Infos, wie auch Sie persönlich an der Aktion teilnehmen können, finden Sie hier.
Einen Überblick unserer aktuellen und zurückliegenden Projekte finden Sie hier.
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Am 1. März 2023 ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten, die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (im Folgenden: RED II) eine Ergänzung des Art. 65 BayBO um einen neuen Absatz 3 vorsieht. Mit dem neuen Art. 65 Abs. 3 BayBO werden die für das Bauordnungsrecht relevanten Art. 15 und 16 der Richtlinie umgesetzt. RED II zielt unter anderem darauf ab, Genehmigungsverfahren für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen effizient und für den Antragsteller weniger kompliziert zu gestalten und dadurch Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern.
Das Verfahrenshandbuch kann auf der Seite des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_bay_verfahrenshandbuch_erneuerbare_energien.pdf