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Wahlhelfende

Eine Demokratie lebt davon, dass Bürger*innen sie tragen und aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Wahlhelfende unterstützen ehrenamtlich die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen, Briefwahlen und Abstimmungen. Sie sind zuständig für die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse. Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfende unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Wahlorganisation und gehören somit zu den wichtigsten Träger*innen des Wahlverfahrens.

Allein in der Stadt Forchheim werden pro Wahltag ca. 270 wahlberechtigte Helfende benötigt. Selbstverständlich wird bei Wahlen das gesamte Verwaltungspersonal der Stadt Forchheim zum Wahldienst herangezogen - diese Personenzahl reicht jedoch nicht aus, um alle Wahllokale in Forchheim ausreichend zu besetzen. Daher sucht die Stadt Forchheim zu jeder Wahl Freiwillige.

Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelfenden werden von den Kommunalbehörden berufen. Sie erhalten rechtzeitig dazu vor der anstehenden Wahl bzw. Abstimmung ein Berufungsschreiben. Für Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen und die Stellvertretenden werden Schulungen durchgeführt.

Die Wahlhelfenden sorgen für einen reibungslosen Ablauf einer Wahl im Wahllokal und zählen am Ende der Wahlhandlung die Stimmen aus. Die Wahllokale sind in der Regel von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfenden werden von ihrem Wahlvorstand in eine Vormittags- und Nachmittagsschicht eingeteilt. Nach Schließung der Wahllokale erfolgt die Auszählung der Stimmen, bei der alle Wahlhelfenden eines Wahllokales zusammen anwesend sind.

Je nach Umfang der Wahl, kann eine Auszählung unter Umständen auch bis spät in die Nacht dauern. Bei Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Auszählungen soweit erforderlich auch noch am Montag nach der Wahl fortgeführt.

Für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Wahlhelfenden wird eine Entschädigung nach der "Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Personen" (§8) der Stadt Forchheim gewährt: Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Personen (Entschädigungssatzung)


 

Herzlichen Dank an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Ihre Unterstützung bei der Europawahl 2024! Sie alle leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Demokratie. 


Wahlhelfende gesucht

Die Stadt Forchheim sucht für jede Wahl interessierte Forchheimer Bürger*innen, die aktiv als ehrenamtliche Wahlhelfer*innen teilnehmen.

Für diese interessante Tätigkeit können Sie sich gerne beim Wahlamt der Stadt Forchheim anmelden.

Kontakt:
Stadt Forchheim, Wahlamt, Herr Knorr, Sattlertorstr. 5, 91301 Forchheim, Tel. 09191 714-230,
E-Mail: wahlamt@forchheim.de

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Informationen für Wahlhelfende

Welche Voraussetzungen gibt es für Wahlhelfende?

Die ehrenamtlichen Wahlhelfenden müssen stimmberechtigt sein. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag,
  • Bei Kommunalwahlen: die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft),
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: deutsche Staatsangehörigkeit,
  • Bei Europawahlen: die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft),
  • Bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: seit mindestens drei Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz in Forchheim
  • Bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens zwei Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in Forchheim
  • Nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Die Wahlhelfenden sind Mitglieder von Wahlvorständen. Diese bestehen für jeden Wahlraum aus

  • einem*einer Wahlvorsteher*in,
  • dessen*deren Stellvertretung
  • aus drei bis sieben weiteren Beisitzenden, aus diesem Kreis wird ein*eine Schriftführer*in sowie eine Stellvertretung bestimmt.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfende in einem Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand hat folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
  • Überprüfung von Wahlscheinen,
  • Ausgabe des Stimmzettels,
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Zählung der Wähler*innen und der Stimmen,
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8.00 Uhr Vorbereitungen treffen.

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wird von dem*der Schriftführer*in des Wahlvorstandes eine Niederschrift gefertigt. Diese wird von den Mitgliedern des Wahlvorstandes anschließend genehmigt und unterzeichnet.