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Straßensperrungen für Annafest 2018 vom 20. bis 30. Juli 2018

Das Straßenverkehrsamt der Stadt Forchheim teilt mit, dass wegen der Ausrichtung des Annafestes 2018 im Kellerwald der Stadt Forchheim Straßensperrungen, Änderungen der Verkehrsführung, Einbahnstraßenregelungen und Haltverbote vom 20. bis zum 30. Juli 2018 in Kraft treten.

Nachfolgende Straßen werden für den Fahrzeugverkehr gesperrt:

  • Untere Kellerstraße zwischen Kreuzung Hans-Sachs-Straße und Einmündung Auf den Kellern, im Zeitraum 13:00 Uhr bis 00:30 Uhr. Der Verkehr wird in Richtung Viktor-von -Scheffel-Platz und Hans-Sachs-Straße abgeleitet. Linienbusse und Anwohner, sowie Motorräder auf 50 ccm sind davon ausgenommen.
  • Auf den Kellern ab Untere Kellerstraße zu den Unteren Kellern, sowie die Zufahrt zu den Oberen Kellern von Am Eichenwald/ Neuenbergstraße nach der Wendeschleife, im Zeitraum 13:00 Uhr bis 00:30 Uhr (halbseitig auf Absperrschranke), vor der Wendeschleife wird Rad- und Fußgängerverkehr zugelassen. Die Zufahrt für Anwohner und Lieferanten bleibt aufrechterhalten.
  • Leygeberstraße zwischen Untere Kellerstraße und Auf den Kellern. Die Zufahrt für Anwohner- und Lieferverkehr wird im Zeitraum 00:30 Uhr bis 13:00 Uhr auf dem Geh- Und Radweg zugelassen.
  • Rettungsweg zwischen Am Eichenwald und den Oberen Kellern als Dauerregelung (Greif/ Weiß-Tauben-Keller).
  • Kreisstraße FO 17 Rettern-Forchheim ab Jägersburg für Fahrzeuge über 5,5 t (Omnibusse frei) bereits bei Inkrafttreten der Einbahnregelung in der Unteren Kellerstraße.
  • Arnulfstraße von der Kreuzung Hans-Sachs-Straße bis Zufahrt Fa. Piasten. (Werkverkehr Fa. Piasten frei).
  • Hugo-Post-Straße jeweils an den Einmündungen Wilhelm-Hauff-Straße.
  • Wilhelm-Hauff-Straße / Ringstraße (Anlieger und Taxi frei).
  • Auf den Kellern ab Untere Kellerstraße zu den Unteren Kellern und Zufahrt zu den Oberen Kellern (Wendeschleife) ab Dienstag den 17.07.2018 ab 11:00 Uhr, Anwohner- und Lieferverkehr bleibt aufrechterhalten. Ab 20.07.2018 erfolgt die Verkehrsregelung wie oben.

Nachfolgende Straßen werden zu Einbahnstraßen erklärt:

  • Untere Kellerstraße zwischen Einmündung Leygeberstraße und der nördlichen Einmündung Lichteneiche in Fahrtrichtung Jägersburg. Zwischen der Einmündung Auf den Kellern und der nördlichen Einmündung Lichteneiche bereits am Mittwoch vor Festbeginn, ab 08:00 Uhr.
  • Ringstraße ab Abzweigung Untere Kellerstraße in Fahrtrichtung Karl-Bröger-Straße.
  • Karl-Bröger-Straße ab Einmündung Ringstraße bis Zufahrt Fa. Piasten. Zeitgleich wird die, entlang der "Piastenmauer" eingerichtete Kurzparkzone und das anschließend eingeschränkte Halteverbot aufgehoben.
  • Erste und Zweite Verbindungsstraße zwischen Lichteneiche und Wilhelm-Hauff-Straße (von der Stadt kommend) in Fahrtrichtung Wilhelm-Hauff-Straße.
  • Hans-Sachs-Straße zwischen Arnulfstraße und Neuenbergstraße in Nord-Süd-Richtung sowie die Rudolfstraße zwischen Hans-Sachs-Straße und Obere Kellerstraße in östlicher Richtung.
  • Auf der westlichen Straßenseite der Hans-Sachs-Straße wird Parken für Besucheromnibusse ausdrücklich zugelassen.
  • Ludwigstraße zwischen Arnulfstraße und Neuenbergstraße in Nord-Süd-Richtung.
  • Konrad- und Nußbaumstraße ab Arnulfstraße bis Einmündung Neuenbergstraße in Nord-Süd-Richtung.
  • Arnulfstraße ab Hans-Sach-Straße bis Konrad- und Nußbaumstraße in östlicher Richtung.
  • Die Straßen Am Eichenwald ab Einmündung Ehlersstraße, Winkelreuth, das Teilstück der Neuenbergstraße bis zur Einmündung Ehlersstraße sowie die Ehlersstraße (Ringverkehr) in angeführter Richtung.
  • Liebessteig (bergab) zwischen Obere Keller/ Leygeber- und Konradstraße.
  • Obere Kellerstraße zwischen Rudolfstraße und Liebessteig in Süd-Nord-Richtung.
  • Richard-Wagner-Straße bergaufwärts ab Neuenbergstraße.
  • Poigerstraße ab Richard-Wagner-Straße in Fahrtrichtung Rosenau und Neuenbergstraße.
  • Rosenau in Fahrtrichtung Obere Kellerstraße.
  • Das Teilstück der Konradstraße zwischen Untere Kellerstraße und Arnulfstraße wird sog. "unechte" Einbahnstraße; die Durchfahrt zur Unteren Kellerstraße wird von 01:00 Uhr bis 12:30 Uhr freigegeben.
  • Rettungsweg Am Eichenwald beidseitig bis Abzweigung.

Eingeschränkte und absolute Halteverbote, Änderungen der Verkehrsführung, Umleitungen und Parkregelungen werden entsprechend ausgeschildert.

Für den Busverkehr werden an der Ringstraße zwischen Abzweigung Untere Kellerstraße und Kreuzung Hermann-Löns-Straße/ Lichteneiche auf der rechten Fahrbahnseite zwei Haltestellen für P + R eingerichtet. Die Haltestellen für die Freizeit- und Linienbusse des Landkreises Forchheim werden in der Konradstraße ausgewiesen. Zusätzlich wird eine P + R-Haltestelle in Forchheim Süd Hafenstraße (Ausstellungsgelände) geschaffen. Die VGN-Linie 261 fährt täglich ab 13:00 Uhr über die Ring- und Wilhelm-Hauff-Straße. Die Haltestellen Lichteneiche und Viktor-von-Scheffel-Platz werden nicht bedient, Die Ersatzhaltestelle ist an der Ringstraße/ Ecke Wilhelm-Hauff-Straße.

Ein Taxistand besteht in der Hermann-Löns-Straße.

 

Pressekontakt und Informationen:
Roland Brütting
Sachgebietsleiter Straßenverkehrsamt und Feuerwehrwesen
Stadt Forchheim • Sattlertorstr. 5 • 91301 Forchheim
+49 (0) 9191 714 340
+49 (0) 9191 714 354
roland.bruetting@forchheim.de
www.forchheim.de