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Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht: Die Stadt Forchheim braucht Sie!

Die Stadt Forchheim sucht dringend ehrenamtliche Wahlhelfer für die bayerische Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim Wahlamt der Stadt Forchheim, Herrn Dieter Walda, Tel.: 09191/714-230, wahlamt@forchheim.de melden.

Die Durchführung von Wahlen ist eine aufwändige und kosten- bzw. personalintensive Großorganisation. Allein in der Stadt Forchheim werden pro Wahltag ca. 270 wahlberechtigte Helferinnen und Helfer benötigt. Selbstverständlich wird bei Wahlen das gesamte Verwaltungspersonal der Stadt Forchheim zum Wahldienst herangezogen – diese Personenzahl reicht jedoch nicht aus, um alle Wahllokale in Forchheim ausreichend zu besetzen. Für Interessierte besteht die Möglichkeit Demokratie nicht nur „hautnah“ zu erleben, sondern diese auch unterstützen zu können. Deshalb lädt die Stadt Forchheim herzlich dazu ein, sich als Wahlhelfer oder -helferin freiwillig zu melden. Die nächste Wahl ist im Herbst die bayerische Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018.

Ihre Aufgaben: Sie sorgen als Wahlhelfer für den reibungslosen Ablauf einer Wahl im Wahllokal und zählen am Ende der Wahlhandlung die Stimmen aus. Sie arbeiten mit weiteren erfahrenen Wahlhelfern im Team zusammen und benötigen deshalb keine besonderen Vorkenntnisse. Selbstverständlich werden jedoch alle Mitglieder eines Wahlvorstandes vor jeder Wahl in einer gemeinsamen Veranstaltung gründlich über ihre Aufgaben unterrichtet, so dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Abstimmung und der Ermittlung des Stimmenergebnisses gesichert ist. Die Wahlhelfer werden von ihrem Wahlvorstand in eine Vormittags- und Nachmittagsschicht eingeteilt.

Lediglich abends bei der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr sind dann alle Wahlhelfer eines Wahllokales zusammen anwesend. Das Wahlamt der Stadt Forchheim berücksichtigt bei der Einteilung gerne, dass Sie, soweit möglich, wohnungsnah in den einzelnen Forchheimer Wahllokalen eingesetzt werden.

Voraussetzung für die Meldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer bzw. -helferin ist, dass Sie in Forchheim stimmberechtigt sind. Ihre Voraussetzungen: Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet, die deutsche Staatsangehörigkeit, sind seit mindestens drei Monaten in Forchheim wohnhaft und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Alle Wahlhelfer erhalten in Forchheim für den Wahlsonntag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro. Außerdem erhalten alle Angehörigen der öffentlichen Verwaltung von ihrem jeweiligen Arbeitgeber einen dienstfreien Tag.

Ihr Ansprechpartner für die Meldung als ehrenamtliche Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist beim Wahlamt der Stadt Forchheim Herr Dieter Walda, Tel.: 09191/714-230, wahlamt@forchheim.de.

Pressekontakt und Informationen:
Dieter Walda
Amtsleiter Einwohnermelde-, Standes- und  Wahlamt
Stadt Forchheim • Sattlertorstr. 5 • 91301 Forchheim
+49 (0) 9191 714 230
+49 (0) 9191 714 475
wahlamt@forchheim.de
www.forchheim.de