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Rathaus: Förderkulisse zwingt Stadt Forchheim zur Neuvergabe

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat gestern in nichtöffentlicher Sitzung Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein beauftragt, die bestehenden Planerverträge für die Sanierung des Forchheimer Rathauses im Einvernehmen mit den Planern aufzuheben bzw. nötigenfalls zu kündigen. Hintergrund ist eine im Juli 2017 durch den Stadtrat beschlossene Nutzung des Rathausgebäudes als „Haus der Begegnung“. Dieser Beschuss hatte deutliche Veränderungen der baulichen und planerischen Anforderungen zur Folge, zudem aber auch die Möglichkeit der Generierung erheblicher Fördermittel - eine Perspektive, die die Stadt nun dazu zwingt, die Aufträge neu zu regeln.

Die für die Stadt tätigen Planer haben ermittelt, dass aufgrund des oben genannten Stadtratsbeschlusses ein deutlich höherer Investitionsaufwand besteht, nämlich voraussichtlich 15,5 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung von neun Millionen Euro. Dies wurde dem Stadtrat im November 2017 mitgeteilt und zugleich eine juristische Überprüfung der Konsequenzen dieser Kostenmehrung eingeleitet:

Notwendig geworden ist nun eine europaweite Neuausschreibung der Planeraufträge für Architektenleistungen, das Tragwerk und für die technische Ausrüstung, weil sich das Projekt „Sanierung des Rathauses“ infolge des Nutzungskonzepts und der gestiegenen Baukosten „wesentlich geändert“ hat. Grundlage hierfür ist § 132 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hier heißt es u. a.: „Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet.“ Die Neuausschreibung ist deshalb unumgänglich, weil andernfalls ein förderschädlicher Verstoß gegen das Vergaberecht vorläge. Um in solchen Fällen die Neuausschreibung für die Auftraggeber auch wirtschaftlich möglich zu machen, sieht § 133 GWB das Recht für den Auftraggeber vor, die laufenden Verträge zu kündigen.

Die Entscheidung für eine Neuvergabe hat der Stadtrat nach intensiver, teils kontroverser Diskussion getroffen. Dabei wurden der Zeitfaktor und die Kostenentwicklung zum Thema gemacht. Grundlage des Beschlusses waren ein Gutachten durch ein Rechtsanwaltsbüro sowie die ausdrückliche Empfehlung der Regierung von Oberfranken, die Planerverträge für die Sanierung des Rathauses aufgrund der neuen Aufgabenstellung neu auszuschreiben.

Solange von einer Nutzung des Rathauses für die Verwaltung ausgegangen wurde, konnte nur in geringem Umfang mit Fördergeldern gerechnet werden. Seit dem Beschluss über die Nutzung des Rathauses als „Haus der Begegnung“ sind erhebliche Fördergelder möglich: Es ist zu erwarten, dass die Baukosten trotz der Steigerung auf EUR 15,5 Mio. nach Abzug der Förderungen unter den ursprünglich angesetzten neun Millionen Euro liegen werden. Denkbar sind hier Fördergelder aus verschiedenen Bereichen der Denkmalpflege und der Städtebauförderung aus Bund und Land Bayern, von Stiftungen sowie aus EU-Mitteln..

Die bisherigen Planer werden die gleichen Chancen haben wie alle anderen Bewerber auch, an der Ausschreibung teilzunehmen und den Zuschlag zu bekommen. Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein betont auch im Namen von Projektleiterin Claudia Stumpf: „Wir haben immer sehr vertrauensvoll und ergebnisorientiert mit unseren bisherigen Auftragnehmern zusammengearbeitet und bedauern insoweit die nun notwendigen Schritte, zu denen uns die rechtlichen Vorgaben zwingen. Deshalb würden wir uns sehr über eine erneute Bewerbung der bisherigen Planer freuen!“

Wenn alles planmäßig verläuft, ist die Vergabe im Mai 2018 abgeschlossen, so dass dann möglichst nahtlos weitergeplant und gearbeitet werden kann. Die Zwischenzeit wird die Stadt u. a. dafür nutzen, um das Förderszenario zu klären und die in Betracht kommenden Förderprogramme zusammenzustellen.

 

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Britta Kurth
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