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Zur Vergabepraxis von Bauaufträgen

Das Stadtbauamt der Stadt Forchheim teilt im Nachgang zur Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 11.07.2017 Folgendes mit:

Im Planungs- und Umweltausschuss vom 11.07.2017 wurden von Seiten eines Stadtrates Zweifel an der Vergabepraxis der Bauverwaltung geäußert, hierbei ging es im Speziellen um den Vergabemodus des Bauprojektes „Carl-Zeitler-Kindergarten“ an ein ortsansässiges Architekturbüro.
Die Verwaltung der Stadt Forchheim weist ausdrücklich darauf hin, dass bei dem oben genannten Bauvorhaben vom Stadtbauamt drei unterschiedliche Architekturbüros zur Abgabe einer Honorarabfrage aufgefordert wurden. Drei Honorarangebote wurden der Stadt Forchheim (dem Stadtbauamt) anschließend von den angefragten Architekturbüros für das oben genannte Bauvorhaben vorgelegt. Das Architekturbüro, das letztendlich den Zuschlag bekam, hat das günstigste und wirtschaftlichste Angebot beim Stadtbauamt abgegeben.
Die Bauverwaltung legt Wert darauf auf die Feststellung, dass der Vorgang schriftlich nachweisbar ist und beim Vergabeverfahren jeder Teilnehmer zweifelsfrei die gleichen Voraussetzungen vorgefunden hat.


Pressekontakt und Informationen:
Britta Kurth
Leiterin Corporate Communication
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