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Melderegisterauskunft

Wenn Sie eine Person suchen (z.B. frühere Bekannte, Schulfreunde), können Sie gegen Gebühr bei dem Ihres Wissens zuständigen Einwohnermeldeamt (d.h. die Meldebehörde, bei der die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach zuletzt gewohnt hat), eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Sofern Sie über diese Person genügend konkrete Angaben machen können, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und die Anschrift. Sollten auf Grund Ihrer Angaben (z.B. nur Vor- und Nachname) mehrere Personen die Kriterien erfüllen, so ist eine Auskunft nicht möglich. Gegebenenfalls wird Sie die Meldebehörde darüber unterrichten, bzw. bei Ihnen nach weiteren Kriterien nachfragen (z.B. Geburtsdatum).

Übermittelt werden nur aktuelle Namen und Anschriften. Das bedeutet, wenn Sie nach dem Aufenthalt der von Ihnen gesuchten Person bei einer früher zuständigen Meldebehörde nachfragen, dass diese Ihnen auch eine Auskunft über die Wegzugsadresse gibt. Die Meldebehörde muss vor der Auskunftserteilung jedoch nicht bei der neuen Meldebehörde (Wegzugsadresse) nachfragen, ob die gesuchte Person dort noch wohnt. Keine Auskunft erhalten Sie über den Geburtsnamen und auch frühere Namen.

Natürlich können Sie auch eine Auskunft über eine Vielzahl von namentlich bekannten Einwohnern beantragen (z.B. Klassentreffen). Auch hier müssen die Personen jedoch eindeutig namentlich identifizierbar sein.

Nicht zulässig ist z.B. eine Anfrage über die Bewohner (namentlich unbekannt) eines bestimmten Hauses (d.h. nur die Adresse als "Suchkriterium").

Eine Melderegisterauskunft ist grundsätzlich schriftlich oder per Fax zu beantragen.

Den Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft können Sie hier herunterladen.

Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie im Einwohnermeldeamt