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Zwischenlagerung von Erdhaushub - Grundstück Hutstraße, Fl.Nr. 563/1, Gem. Reuth

Die Stadt Forchheim teilt mit, dass auf dem Grundstück Hutstraße, Fl.Nr. 563/1, Gemarkung Reuth künftig eine Teilfläche für die Zwischenlagerung von Erdhaushub für das Bauvorhaben zur Erweiterung der Schule in Reuth verwendet wird. Die an der landwirtschaftlichen Fläche an der Hutstraße vorgenommen Maßnahmen stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „KiTa Reuth“!

Markiertes Grundstück auf Kartenansicht

Grundstück Hutstraße, Fl.Nr. 563/1, Gemarkung Reuth

Derzeit wird die Grundstücksfläche für die Beprobung des Erdaushubes für das Bauvorhaben Erweiterung der Schule Reuth verwendet, da auf dem vorhandenenSchulgrundstück keine geeignete Fläche zur Verfügung steht.

Der Erdaushub wird Ende September 2023 auf dem Grundstück auf der Hut zur Beprobung zwischengelagert und danach wieder entfernt. Um eine Kontamination mit gegebenenfalls belastetstem Aushub zu vermeiden wurde vorab der Oberboden des Grundstücks abgeschoben. Dies wurde mit dem Landratsamt Forchheim (Immissionsschutzbehörde) vorab abgestimmt.

Für das Bauvorhaben selbst, also der „Zwischenlagerung von Erdaushub“ ist bereits ein Bauantrag gestellt. Es wird ausdrücklich erklärt, dass keine weiteren Baumaßnahmen zur Errichtung der temporären Lagerfläche vor Erteilung der entsprechenden baulichen Genehmigung durchgeführt werden. Über das Vorhaben ist auch die Regierung von Oberfranken informiert.

Art. 9 Abs. 3 BayBO schreibt vor, dass bei der Ausführung nicht verfahrensfreier Bauvorhaben der Bauherr an der Baustelle ein Schild anzubringen hat. Diese „Bautafel“ soll die Bezeichnung des Bauvorhabens sowie die Namen und Anschrift des Bauherrn und des Entwurfsverfassers enthalten.
Mit dem oben genannten Bauvorhaben "Zwischenlagerung von Erdhaushub" wurde noch nicht begonnen.
Eine Vorabinformation vor den Baubeginn fordert das Gesetz nicht. Die Norm ist auch nicht unmittelbar drittschützend. Das heißt, Dritte haben keinen Anspruch darauf, dass die Bauaufsichtsbehörde tätig wird und das Aufstellen einer Bautafel verlangt.
Unabhängig davon besteht hierzu auch keine Veranlassung, da die Stadt Forchheim, sobald mit dem eigentlichen Bauvorhaben begonnen wird, rechtzeitig eine Bautafel anbringt.

Bauvorhaben „KiTa Reuth“

Die auf dem bezeichneten Grundstück (landwirtschaftliche Fläche an der Hutstraße, Fl.Nr. 563/1, Gem. Reuth)  vorgenommen Maßnahmen stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „KiTa Reuth“! Der Planungs- und Umweltausschusses des Forchheimer Stadtrats fasste in seiner Sitzung vom 07.02.2023 einen Aufstellungsbeschluss (Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Forchheim: Sitzung des Planungs-und Umweltausschusses von 07.02.23 ) Für die Aufstellung/Änderung der Bauleitpläne wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Eingaben der Bürgerschaft werden derzeit von der Stadtverwaltung ausgewertet und dem Stadtrat der Stadt Forchheim anschließend zur Abwägung vorgelegt. Beim Bauantragsverfahren findet eine Nachbarbeteiligung statt.
Damit ist eine umfangreiche Information der Bürger vorgenommen worden.

Die geplante Kindertagestätte dient dem Allgemeinwohl und der Versorgung des Stadtteils Reuth mit Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen. Die derzeitigen Prognosen und die aktuellen Krippen- und Kindergartenanmeldungen zeigen, dass in der Stadt Forchheim ein starker Zuwachs von Betreuungsplätzen zu verzeichnen ist. Nachdem im Stadtteil Reuth ca. 260 neue Wohneinheiten geschaffen wurden, steigt der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen weiter an. Die Stadt Forchheim möchte dafür Sorge tragen, dass baldmöglichst ein Angebot für die Kinder bereitsteht – dieses Ziel hat Priorität!