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Kostenloses Parken in der Adventszeit

Das Straßenverkehrsamt der Stadt Forchheim teilt mit, dass während der Adventszeit 2022 für bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze in der gesamten Innenstadt Forchheims die Gebührenpflicht teilweise aufgehoben wird.

In der Zeit von Freitag, 25. November 2022, bis einschließlich Samstag, 24. Dezember 2022, entfällt montags bis freitags ab 17.00 Uhr die Gebührenpflicht für Kurzzeitparkplätze.

In der Innenstadt wie hier z.B. in der Luitpoldstraße gilt die Parkregelung im Advent.

Das heißt, ab 17.00 Uhr ist ein Einwurf in Parkuhren bzw. das Lösen eines Parkscheines aus einem Parkscheinautomaten oder eine Buchung über die ParkenApp nicht mehr erforderlich.

Der entsprechende Aushang an den Parkscheinautomaten ist zu beachten.

Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für die Tiefgarage Paradeplatz und das Parkhaus Kronengarten.