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Versteigerung von Fundgegenständen

Das Amt für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung der Stadt Forchheim teilt mit, dass nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gem. § 973 BGB am Samstag, 08.Oktober 2022, um 11.00 Uhr durch das Fundamt in der Fußgängerzone, Hauptstraße/ Ecke Wallstraße auf Höhe des Bächla-Ursprungs, Fahrräder, Schmuckwaren, Kleidungsstücke und Rucksäcke versteigert werden.

Neben Schmuckwaren, Kleidungsstücken und Rücksäcken werden u.a. auch Fahrräder versteigert.

Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung von 10.30 bis 11.00 Uhr besichtigt werden. An die Bevölkerung ergeht die Einladung, sich an der Versteigerung rege zu beteiligen.

Die Versteigerung der Gegenstände erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Die Gegenstände werden "wie gesehen" versteigert. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird (§ 156 BGB).

Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden nicht (§ 312 BGB).