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Bekanntmachung: Einstellung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Forchheim, Gebiet Forchheim-Reuth, „Bei der Mühle“ Kindertageseinrichtung

I. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Einstellung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Forchheim, Gebiet Forchheim-Reuth, „Bei der Mühle“ Kindertageseinrichtung

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung vom 23.02.2021 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Forchheim, Gebiet Forchheim-Reuth, "Bei der Mühle" Kindertageseinrichtung gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Bei einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden Hürden festgestellt, die eine Umsetzung der Kindertageseinrichtung an diesem Standort verhindern. Aus diesem Grund soll die neue Kindertageseinrichtung neben dem Sportplatz in Reuth realisiert werden.

Daher hat der Stadtrat der Stadt Forchheim in seiner Sitzung vom 24.05.2022 die Einstellung des bisherigen Verfahrens beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit die Einstellung des Bauleitplanverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.02.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Forchheim, 20.06.2022
STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister

 

Anlage: Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Gebiet Forchheim-Reuth, "Bei der Mühle"