Zum Inhalt springen

Bekanntmachung: Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, Gebiet Forchheim-Reuth, „Am Sportplatz“ Kindertageseinrichtung

I. Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Forchheim, Gebiet Forchheim-Reuth, „Am Sportplatz“ Kindertageseinrichtung

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2022 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan für den oben genannten Bereich zu ändern.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 10/9 erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.

STAND DES BAULEITPLANVERFAHRENS

  1. Aufstellung
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
  3. Öffentliche Auslegung
  4. Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 1,0 ha umfasst in der Gemarkung Reuth das Flst. Nr. 563/1 gesamt und die Flst. Nrn. 559/1 und 44/2 zum Teil und ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Forchheim, 20.06.2022
STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister

 

Anlage: Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Gebiet Forchheim-Reuth, Am Sportplatz; Kindertageseinrichtung