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Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren

auf „Abberufung des Landtags“ vom 14.10.2021 bis 27.10.2021

1.  Die Stadt Forchheim bildet einen Eintragungsbezirk.

     Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Eintragungsbezirk - Abgrenzung: Gesamtes Stadtgebiet von Forchheim

Eintragungsraum - Bezeichnung und genaue Anschrift:

  • Einwohnermeldeamt, Sattlertorstr. 5, Öffnungszeiten siehe unten, barrierefrei: ja *)

  • Grundschule Reuth, Georg-Kaffer-Str. 9, nur am 21.10.2021 von 17.00 – 20.00 Uhr, barrierefrei: ja
  •  Volksschule Kersbach, Schülerweg 4, nur am 21.10.2021 von 17.00 – 20.00 Uhr, barrierefrei: nein
  •  Volksschule Buckenhofen, Buckenhofener Str. 34 a, nur am 21.10.2021 von 17.00 – 20.00 Uhr, barrierefrei: nein

*) Beim Eintragungsraum „Einwohnermeldeamt“ gibt es einen separaten barrierefreien Eingang von der St.-Martin-Str. aus (schräg gegenüber dem Seitenportal der St.-Martins-Kirche und direkt neben der öffentlichen Toilette).

Für die Patienten des Forchheimer Klinikums und die Bewohner der Forchheimer Altenheime (Caritas-Altenheim, BRK-Seniorenwohnheim, Altenheim Johann Hinrich Wichern, Altenheim Jörg-Creutzer, Bayernstift Pflegezentrum Jahnpark, Kompetenzzentrum der Diakonie Neuendettelsau) wurden die Klinikleitung und die jeweiligen Heimleitungen darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie der Zugang zu diesen Einrichtungen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass für Eintragungswillige Patienten die Möglichkeit besteht, einen Eintragungsschein zu beantragen und damit eine Person zu bevollmächtigen (Hilfsperson), die für die Stimmberechtigte Person in den Eintragungslisten unterschreibt.

 

Öffnungszeiten des Eintragungsraumes im Einwohnermeldeamt, Sattlertorstr. 5:

  • Donnerstag, 14.10.2021; 08.00 - 17.30 Uhr (durchgehend)
  • Freitag, 15.10.2021; 08.00 - 12.00 Uhr
  • Montag, 18.10.2021; 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
  • Dienstag, 19.10.2021; 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 20.10.2021; 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 21.10.2021; 08.00 - 20.00 Uhr (durchgehend)
  • Freitag, 22.10.2021; 08.00 - 12.00 Uhr
  • Samstag, 23.10.2021; 10.00 - 13.00 Uhr
  • Montag, 25.10.2021; 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
  • Dienstag, 26.10.2021; 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 27.10.2021; 08.00 - 12.00 und 13.00 - 20.00 Uhr.

2.  Jeder*Jede Stimmberechtigte kann sich in einem der genannten Eintragungsräume eintragen. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

3.  Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalauswei
ses oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

4.  Jeder*Jede Stimmberechtigte kann sein*ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

5.  Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist
strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108 d des Strafgesetzbuchs).

6.  Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27.07.2021 nach Art. 84 i.V.m. Art. 65 Landeswahlgesetz, die u.a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30.07.2021 veröffentlicht.

     Die Bekanntmachung ist im Wahlamt der Stadt Forchheim (= Einwohnermeldeamt) während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.

Forchheim, 28.09.2021

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister