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Bekanntmachung über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß (gem.) § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/14 "Bertelsweiher"

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß (gem.) § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/14 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim - Kersbach, Bereich südlich Gewerbegebiet „Sandäcker“, zwischen Bahnlinie und St 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat am 28.11.2019 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 11/14 (BBPs/GOPs), Gebiet Forchheim - Kersbach, Bereich südlich Gewerbegebiet „Sandäcker“, zwischen Bahnlinie und St 2243, Gewerbegebiet „Bertelswei-her“, beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.01.2020 im amtlichen Mittei-lungsblatt (Stadtanzeiger Nr. 1/2), öffentlich bekannt gemacht.In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses (PLUA) am 21.01.2020 wurde der Vorentwurf des BBPs/GOPs gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegem. § 4 Abs.1 BauGB gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 17.02.2020 bis 16.03.2020 statt. Der Planentwurf in der Fassung vom 12.05.2020 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen und Partner aus Bamberg ausgearbeitet und im PLUA der Stadt Forchheim am12.05.2020 für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. für dieförmliche Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Planbegründung zum Planentwurf vom 12.05.2020 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planung betroffen sind sowie mit umweltbezogenen Informationen zu den Aspekten Altlasten, Geologie/Baugrundund Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser usw.) und zu sonstigen Schutzgütern (Belange der Landwirtschaft, des Landschaftsbildes, der Staatsstraße St2243, der benachbarten Erholungsflächen, von Bestandssparten, der Forstwirtschaft und des öffentlichen Personennahverkehrs). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu denThemen Abwasser-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Trinkwasser, Elektrizität/ Tele-kommunikation, Müllbeseitigung sowie zu den Themen Immissions-, Klima-, Arten- und Bodenschutz, zu den gestalterischen Zielen der Grünordnung (inkl. Angaben zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) sowie Ausführungen zur Flächenbilanz (Flächenverbrauch).
  • Umweltbericht zum Planentwurf vom 12.05.2020 mit einer Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der BBPs/GOPs, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge der Erstellung des BBPs, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/ Fau-na, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erleben, Historische Kulturlandschaft, In-nerfachlicher Zielabgleich und Leitbild der Landschaftsentwicklung), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter aus einer Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung) sowie aus einer Beschreibungnotwendiger Kompensationsflächen und -maßnahmen. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibungvon Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständlichen Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.
  • Anlagen zum Umweltbericht vom 12.05.2020 (Anlage 1: Bestandsplan, Anlage 2: Bewertungsplan; Anlage 3: Ermittlung naturschutzfachlicher Eingriff; Anlage 4: „Forchheimer Liste“; Anlage 5: Übersichtstabelle Monitoring; Anlage 6 Dokumentation artenschutzrechtliche Bestandsbegehungen; Anlage 7 Erstgestaltungsmaßnahmen externe Ausgleichsflächen
  • Untersuchungsbericht F19 (Orientierende Untersuchung) zur Klärung der Altlastensituation im Bereich Bertelsweiher Forchheim (Stand: 23.06.2015), GeoCon GmbH - Planungund Ausführung in Geo- und Umwelttechnik, 91330 Eggolsheim
  • Überprüfung der Eingriffsflächen bei Kersbach auf Vorkommen der Roten Knotenameise (Myrmica rubra) als Wirtsameise des Dunklen Wiesenknopf - Ameisenbläulings (Phengarius nausithous) (Stand: 27.04.2020), Umweltplanung Marko Geiger (09123 Chemnitz)
  • Schalltechnische Untersuchung, Gebiet Forchheim - Kersbach, Bereich südlich Gewer-begebiet „Sandäcker“ zwischen Bahnlinie und St 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“(Stand: 05.05.2020); em plan Manfred Ertl (86356 Neusäß)

Darüber hinaus liegen folgende, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene

Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen vor:

  • Stadt Forchheim, Ordnungs-/Straßenverkehrsamt, Schreiben v. 13.03.2020 zum Thema Verkehr/Baugebietserschließung
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Schreiben v. 06.03.2020 zu den Themen Bodenqualität, Flächenverbrauch, Ausgleichsflächenbedarf, landwirtschaftliche Immissionen und forstwirtschaftlichen Belangen (Baumfallzonen)
  • Bayer. Bauernverband, Kreisverband Forchheim, Schreiben v. 12.03.2020 zu den The-men Flächenverbrauch, Ausgleichsflächenbedarf und Belange benachbarter landwirt-schaftlicher Nutzflächen (Zufahrten, Drainagen usw.)
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München, Schreiben v. 03.03.2020 zum Thema Bodendenkmalpflege
  • Bund Naturschutz in Bayern e. V., Ortsgruppe Forchheim, Schreiben v. 15.03.2020 zu den Themen Flora/Fauna, Artenschutz und Ausgleichsbedarf
  • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Süd, Kompetenzteam Baurecht, München,Schreiben vom 27.02.2020 zum Thema Immissionsschutz
  • Landratsamt Forchheim, Fachbereich Immissionsschutz, Schreiben v. 17.03.2020 zu den Themen Altlasten und Immissionsschutz
  • Polizeiinspektion Forchheim, Schreiben v. 02.04.2020 zum Thema Verkehr/ Baugebietserschließung
  • Regierung von Oberfranken, Bayreuth, Schreiben v. 24.03.2020 zu den Themen Klima-schutz, Dachbegrünung und Innenentwicklung
  • Staatliches Bauamt Bamberg, Bamberg, Schreiben v. 12.03.2020 und v. 12.05.2020 zum Thema Baugebietserschließung
  • Stadtwerke Forchheim, Schreiben vom 12.03.2020 zu den Themen Abwasser- und Nie-derschlagswasserbeseitigung
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach, Schreiben vom 04.03.2020 zu den zu den Themen Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Nieder-schlagswasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiete, Gewässerentwicklung und Altlasten/Bodenschutz

Die Aufstellung des BBPs/GOPs erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Gebiet Forchheim -Kersbach, Bereich südlich GE Sandäcker, zwischen Bahnlinie und St 2243, Gewerbegebiet„Bertelsweiher“.Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf des BBPs/GOPs liegt mit der Planzeichnung, der Planbegründung, dem Umweltbericht sowie mit den vorgenannten Fachgutachten und umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

15.06.2020-17.07.2020

während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts, gläserne Tür, Eingang zum Stadtplanungsamt) öffentlich aus.

Über den Inhalt der Auslegung wird durch Frau Stirnweiß (09191/714244) oder Herrn Franz (09191/714245) fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummern vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen. In diesem Fall ist zusätzlich das Formular „Formular für Parteiverkehr während der Corona-Pandemie“ ausgefüllt vorzuweisen. Abrufbar ist das Formular über die Homepage der Stadt Forchheimunter folgendem Link: https://www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/

Als zusätzlicher Bürgerservice wird der BBP/GOP während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch online/digital zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepageder Stadt Forchheim können die Unterlagen unter Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungenhttps://www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.

Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden,können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem.§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den BBP/GOP unberücksichtigtbleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des BBPs/GOPs nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. v. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Forchheim, 20.05.2020

STADT FORCHHEIM


gez.

Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister

 

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