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Haushalt 2020 der Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Forchheim verwalteten Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung für das Haushaltsjahr 2020

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Forchheim verwalteten Georg-Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftungen für das Haushaltsjahr 2020

 

Der Stadtrat hat am 20.02.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.

 

Die Haushaltssatzung der Georg-Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 15.04.2020, Az.: 2/21-9410, zur Kenntnis genommen.

 

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

Aufgrund dessen konnte die Haushaltssatzung am 02.06.2020 ausgefertigt werden und wird nunmehr hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.

 

 

 

I.

 

 

Haushaltssatzung der

Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung

für das Haushaltsjahr

2020

 

Aufgrund Art. 20 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Forchheim folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

1.  im Ergebnishaushalt mit

       dem Gesamtbetrag der Erträge von                                                                               4.500 €
       dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                                                  - 4.050 €
       und dem Saldo (Jahresergebnis) von                                                                             + 450 €

 

2.  im Finanzhaushalt

        a)  aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
             dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                                4.500 €
             dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                             - 4.050 €
             und einem Saldo von                                                                                              + 450 €

        b)  aus Investitionstätigkeit mit
             dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                                       0 €
             dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                                      0 €
             und einem Saldo von                                                                                                     0 €

        c)  aus Finanzierungstätigkeit mit
             dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                                       0 €
             dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                                      0 €
             und einem Saldo von                                                                                                     0 €

        d)  und dem Saldo des Finanzhaushalts

            (Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag) von                                                                   + 450 €

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5

 

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

 

Forchheim, den 02.06.2020

STADT FORCHHEIM

 

gez.

 

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister

 

 

 

II.

 

Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung

  • liegt der Haushaltsplan vom Freitag, den 05.06.2020 bis bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

     

     

     

    Forchheim, den 02.06.2020

     

    gez.

     

    Dr. Uwe Kirschstein

    Oberbürgermeister