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Bekanntmachung über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes "Bertelsweiher"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, Gebiet Forchheim - Kersbach, Bereich südlich Gewerbegebiet „Sandäcker“, zwischen Bahnlinie und St 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“

 

Der Stadtrat hat am 28.11.2019 die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNPs/LSPs), Gebiet Forchheim - Kersbach, Bereich südlich Gewerbegebiet „Sandäcker“, zwischen Bahnlinie und St 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.01.2020 im Amtlichen Mitteilungsblatt (Stadtanzeiger Nr. 1/2), öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 21.01.2020 wurde der Vorentwurf des FNPs/LSPs gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 17.02.2020 bis 16.03.2020 statt.

Der Planentwurf in der Fassung vom 01.04.2020 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen und Partner aus Bamberg ausgearbeitet und in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Forchheim am 28.04.2020 für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. für die förmliche Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

•    Planbegründung zum Planentwurf vom 01.04.2020 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/ oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planänderung betroffen sind sowie mit umweltbezogenen Informationen zu den Aspekten Altlasten, Geologie/ Baugrund und Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser usw.) und zu sonstigen Schutzgütern (Landschaftsbild, Landwirtschaft, St 2243, Richtfunktrassen, benachbarte Erholungsflächen). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu den Themen Abwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung, Trinkwasser, Elektrizität/ Telekommunikati-on, Müllbeseitigung sowie zum Thema Immissionsschutz. Des Weiteren sind Angaben zur Flächenbilanz (Flächenverbrauch) enthalten.

•    Umweltbericht zum Planentwurf vom 01.04.2020 mit einer Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der FNP-/LSP-Änderung, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge des Änderungsverfahrens, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erleben, Historische Kulturlandschaft, Innerfachlicher Zielabgleich und  Leitbild der Landschaftsentwicklung), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planänderung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter sowie einer ersten groben Vorabschätzung des voraussichtlich notwendigen Kompensationsumfangs. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständlichen Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.

Darüber hinaus liegen folgende, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen vor:

•    Stadt Forchheim, Ordnungs-/Straßenverkehrsamt, Schreiben vom 13.03.2020 zum Thema Verkehr, Baugebietserschließung

•    Stadt Forchheim, Zentrales Grundstücks-/Gebäudemanagement, Schreiben vom 17.02.2020 zu den Themen Regenwasserückhaltung/-ableitung/-versickerung

•    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Schreiben vom 06.03.2020 zu den Themen Bodenqualität, Flächenverbrauch, Ausgleichsflächenbedarf landwirtschaftlichen Immissionen und forstwirtschaftlichen Belangen (Baumfallzonen)

•    Bayer. Bauernverband, Kreisverband Forchheim, Schreiben vom 12.03.2020 zu den Themen Flächenverbrauch, Ausgleichsflächenbedarf

•    Bund Naturschutz in Bayern e. V., Ortsgruppe Forchheim, Schreiben vom 15.03.2020 zu den Themen Flora/Fauna, Artenschutz und Ausgleichsbedarf

•    Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Süd, Kompetenzteam Baurecht, München, Schreiben vom 27.02.2020 zum Thema Immissionsschutz

•    Polizeiinspektion Forchheim, Schreiben vom 02.04.2020 zum Thema Baugebietserschließung

•    Regierung von Oberfranken, Bayreuth, Schreiben vom 24.03.2020 zu den Themen Klimaschutz und Innenentwicklung

•    Stadtwerke Forchheim, Schreiben vom 12.03.2020 zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung

•    Wasserwirtschaftsamt Kronach, Schreiben vom 09.03.2020 zu den zu den Themen Hochwasserschutz, Niederschlags-, Abwasserbeseitigung, Boden/Bodenschutz und Altlasten

Die Durchführung des FNP-/LSP- Änderungsverfahrens erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 11/14 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Kersbach, Bereich südlich GE Sandäcker, zwischen Bahnlinie und St 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“.

Die Abgrenzung des räumlichen Änderungsgeltungsbereichs ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Auslegungszeitraum

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes liegt mit der Planzeichnung, Planbegründung und Umweltbericht in der Zeit vom

02.06.2020 – 03.07.2020

während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts, gläserne Tür, Eingang zum Stadtplanungsamt) öffentlich aus.

Über den Inhalt der Auslegung wird durch Frau Stirnweiß (09191 / 714 – 244) Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen. In diesem Fall ist zusätzlich das Formular  „Formular für Parteiverkehr während der Corona-Pandemie“ ausgefüllt vorzuweisen. Abrufbar ist das Formular über die Homepage der Stadt Forchheim unter folgendem Link: https://www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/ aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/. Als zusätzlicher Bürgerservice wird die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich auch online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter https://www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden. Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 S.1 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Abwägung der Einwendungen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorhaben Flächennutzungs- und Landschaftsplan (Änderung), Gebiet Forchheim - Kersbach, Bereich südlich Gewerbegebiet „Sandäcker“, zwischen Bahnlinie und St 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“ durch die Stadtverwaltung Forchheim erhoben und verarbeitet.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Forchheim, 12.05.2020

STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister

 

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