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Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 11/14 "Bertelsweiher"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/14 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim - Kersbach, Bereich südlich GE Sandäcker, zwischen Bahnlinie und ST 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in öffentlicher Sitzung am 28.11.2019 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/14 (Neuaufstellung), für den oben genannten Bereich aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Die erforderliche Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 4,8 ha umfasst die Flst. Nr. 1329, 1330, 1332, 1333, 1375/2, Gemarkung Kersbach, gesamt und zum Teil die Flst. Nr. 1383, 1328 und 521/3, ebenfalls Gemarkung Kersbach.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Forchheim, 17.12.2019
STADT FORCHHEIM

gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister

 

Geltungsbereich