Zum Inhalt springen

Bekanntmachung Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB BP Nr. 2/7 (Neuaufstellung) "Solarpark Forchheim Nord"

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 2/7 (Neuaufstellung), Forchheim-Nord, Bereich zwischen der A73 und der Bahnlinie, Fl. Nr. 950, "Solarpark Forchheim Nord"

Der Stadtrat hat am 18.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/7 beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.08.2018 im Amtlichen Mitteilungsblatt, dem Stadtanzeiger Nr. 16-18, bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 20.08.2018 bis 24.09.2018 statt.

Der Planentwurf wurde von der Planungsgruppe Strunz Ingenieur GmbH aus Bamberg ausgearbeitet und vom Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Forchheim in der Sitzung am 17.09.2019 für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. für die förmliche Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ·         Begründung zum Planentwurf vom 17.09.2019
  • ·         Umweltbericht zum Planentwurf vom 17.09.2019
  • ·         spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 03.09.2019
  • ·         Kartierbericht zur saP vom 13.08.2019
  • ·         Blendgutachten vom 19.04.2018

Darüber hinaus liegen folgende, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen vor:

  • ·         Stadt Forchheim, zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement (vom 20.08.2018) zu                             Ausgleichsflächen
  • ·         Bay. Bauernverband (vom 06.09.2018) zu Ausgleichsmaßnahmen
  • ·         Wasserwirtschaftsamt Kronach (vom 06.09.2018) zu Abwasser und Altlasten
  • ·         Staatliches Bauamt Bamberg (vom 05.09.2018) zu Emissionen
  • ·         LRA Forchheim, Untere Naturschutzbehörde (vom 05.09.2018) zu Ausgleich und Artenschutz
  • ·         LRA Forchheim, Immissionsschutz (vom 19.09.2018) zu Bodenschutz
  • ·         Deutsche Bahn Immobilien (vom 20.09.2018) zu Immissionen
  • ·         Eisenbahn Bundesamt (vom 28.09.2018) zu Immissionen
  • ·         AELF Bamberg (vom 11.09.2018) zu Ackerflächen

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftplanes durchgeführt.

Auslegungszeitraum

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/7 liegt mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Anlagen

in der Zeit vom 07.10.2019 bis 08.11.2019

während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang) öffentlich aus. Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung
(Frau Stirnweiß, Zimmer-Nr. 117) erteilt.

Als zusätzlicher Bürgerservice wird der Bebauungs- und Grünordnungsplan - Entwurf - während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich auch online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter http://www.forchheim.de/content/aktuelles eingesehen werden.

Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung vor Ort im Stadtbauamt; es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden.

Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden.

Hinweis zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Abwägung der Einwendungen nach § 3 Abs.2 BauGB zum Vorhaben Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 2/7 (Neuaufstellung), Forchheim Nord, Bereich zwischen der A73 und der Bahnlinie, Fl. Nr. 950, „Solarpark Forchheim Nord“ durch die Stadtverwaltung Forchheim erhoben und verarbeitet.

Forchheim, 27.09.2019

STADT FORCHHEIM

gez.

 Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister

 

Geltungsbereich