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Haushalt 2019 der Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Forchheim verwalteten Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftunge für das Haushaltsjahr 2019

 

Der Stadtrat hatte am 28.02.2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.

 

Das Landratsamt Forchheim als Rechtsaufsichtsbehörde hatte die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 07.06.2019 zur Kenntnis genommen.

 

Aufgrund dessen konnte die Haushaltssatzung am 24.06.2019 ausgefertigt werden und wird nunmehr hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.

 

 

I.

  

Haushaltssatzung der

Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung

für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund Art. 20 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Forchheim folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

  

1.  im Ergebnishaushalt mit

       dem Gesamtbetrag der Erträge                                                                                       4.900 €
       dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                                                  - 4.200 €
       und dem Saldo (Jahresergebnis) von                                                                              + 700 €

  

2.  im Finanzhaushalt

        a)  aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
             dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                                4.900 €
             dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                             - 4.200 €
             und einem Saldo von                                                                                                 + 700 €

        b)  aus Investitionstätigkeit mit
             dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                                       0 €
             dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                                      0 €
             und einem Saldo von                                                                                                        0 €

        c)  aus Finanzierungstätigkeit mit
             dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                                       0 €
             dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                                      0 €
             und einem Saldo von                                                                                                        0 €

        d)  und dem Saldo des Finanzhaushalts

            (Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag) von                                                                   + 700 €

ab.
 

 

§ 2

 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 

 

STADT FORCHHEIM

Forchheim, den 24.06.2019

 

gez.

 

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister

 

 

II.

 

Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung

  • liegt der Haushaltsplan vom Freitag, den 05.07.2019 bis Montag, den 22.07.2019 in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

  • Zudem ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zugänglich.

 

 

 

Forchheim, den 24.06.2019 

STADT FORCHHEIM

 

gez.

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister