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Prozess vollumfänglich gewonnen

Die Stadt Forchheim hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Bayreuth (VG) in Sachen „Straßenausbaubeiträge Kasernstraße“ durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München überprüfen lassen und die Berufung nun voll umfänglich gewonnen: Aufgrund der Berufung der Beklagten wird das Urteil des VG vom 13.09.2017 abgeändert:

  1. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
  2. Die Kläger haben die Kosten der Verfahren in beiden Rechtzügen als Gesamtschuldner zu tragen.
  3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  4. Revision wird nicht zugelassen.

Die Stadt Forchheim hatte gegen das Urteil des VG in Sachen „Straßenausbaubeiträge Kasernstraße“ Berufung zum BayVGH eingereicht. Der Stadtrat wurde in der Sitzung vom 26. Oktober 2017 über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Der Jurist der Stadt Forchheim, Dr. Till Zimmer, erklärte damals die Entscheidung der Stadtverwaltung: „Wir kommen zu dem Schluss, dass das Urteil von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abweicht und schätzen daher die Erfolgsaussichten der Berufung als gut ein.“

Anlieger der Kasernstraße in Forchheim hatten den Bescheid zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen angefochten, die die Stadt für die Sanierung der Straße im Abschnitt zwischen der Egloffstein- und der Kanalstraße erhoben hatte. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte der Stadt weitgehend Recht gegeben, den Bescheid allerdings teilweise aufgehoben und damit die Höhe der Forderung der Stadt gegenüber den Klägern verringert. Denn nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Bayreuth sei die Kasernstraße nicht als Anliegerstraße, sondern als Haupterschließungsstraße einzustufen. Eine Anliegerstraße zeichnet sich dadurch aus, dass sie ganz überwiegend dem Anliegerverkehr dient, im Gegensatz zum durchgehenden Verkehr.

Die Stadt wendete sich vor allem mit dem Argument gegen das Urteil, dass darin zu strenge Kriterien für die Abgrenzung des Anliegerverkehrs vom durchgehenden Verkehr angelegt wurden: „Durchgehender Verkehr ist jeder Verkehr, der die Straße, um deren Abrechnung es geht, als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, der somit weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat.“ Der BayVGH fasst den Begriff der Anliegerstraße dagegen erheblich weiter: „Bei dem … den Schwerpunkt bildenden Verkehr aus dem kleinräumigen Umfeld handelt es sich nicht um durchgehenden innerörtlichen Verkehr im Sinn der Ausbaubeitragssatzung, sondern um Anliegerverkehr.“

Angewendet auf Forchheim heißt das, dass selbst wenn viele Autos das kurze Stück der Kasernstraße durchfahren, es sich dennoch um eine Anliegerstraße handelt, wenn die Autos das kleinräumige Umfeld als Ausgangspunkt oder als Ziel haben. Im Falle der Kasernstraße bedeutet dies, dass selbst die in unmittelbarer Nähe liegenden Schulen und der Friedhof zum sogenannten „Bauquartier“ dazugehören und der durch sie verursachte Verkehr als Anliegerverkehr zu rechnen ist. Insoweit ist die Kasernstraße eben eine Anlieger- und keine Haupterschließungsstraße.

Der jetzige Urteilstenor lässt darauf schließen, dass der BayVGH an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält und die Kasernstraße aufgrund seiner Bedeutung für den Verkehr als Anliegerstraße einstuft. Die Urteilsgründe werden wie üblich vom Gericht erst noch abgefasst und nachgereicht.

Die nun erfolgte Korrektur des Urteils bestätigt die Rechtsauffassung der Stadt Forchheim und sorgt in der Stadtverwaltung für Erleichterung: „Auch wenn nun nach der neuen Rechtsprechung die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen seit dem 1. Januar 2018 entfällt, war das Urteil für uns sehr wichtig: Es bedeutet, dass wir damals eben keine rechtswidrigen Bescheide gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern erlassen haben, sondern mit unserer Einstufung der Straßenausbaubeiträge richtig gelegen haben“, betont Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein.

 

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Britta Kurth
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