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Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26. Juni 2018

Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mehr ab 01.01.2018

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26. Juli 2018 wurde die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Bayern rückwirkend ab 01.01.2018 abgeschafft.

Ab 01.01.2018 dürfen von den Anliegern keine Straßenausbaubeiträge mehr für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen sowie deren Bestandteilen (z.B. Beleuchtung) erhoben werden. Bescheide, die vor dem 01.01.2018 erlassen wurden, behalten aber ihre Gültigkeit. Anhängige Rechtsverfahren werden von der Widerspruchsbehörde nach der bis zum 31.12.2017 geltenden Rechtlage entschieden.

Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung von Ortsstraßen gemäß Art. 5 a Kommunalabgabengesetz müssen von den Gemeinden weiterhin erhoben werden. Dies betrifft auch einige wenige Ortsstraßen in Forchheim, die nur provisorisch hergestellt worden sind und für die bisher noch kein Erschließungsbeitrag erhoben wurde. Werden diese endgültig hergestellt, werden die beitragsfähigen Kosten zu 90 % auf die Anlieger umgelegt.

 

gez.

Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister