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Verkehrssituation in Tempo-30-Zonen

Eine Vielzahl von Fahrzeugen passiert unsere Wohnstraße, die in der 30er Zone liegt - nach meinem Eindruck mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Zudem wird die Straße von vielen Anwohner*innen als Parkplatz benutzt, obwohl die allermeisten Anliegergrundstücke durchaus über eigene Parkplätze verfügen. Hierdurch wird die Fahrbahn nicht nur enger, sondern auch unübersichtlicher und viele Autos passieren diese Engstelle nicht etwa langsamer, sondern schneller, aus Sorge, es könnte ein Fahrzeug entgegenkommen. Kann hier ein Einbahnstraßensystem unter Einbeziehung der parallel verlaufenden Wohnstraße eingeführt werden? Kann man eine Parkausweispflicht einführen, um die Anwohner*innen zu bewegen, ihr Fahrzeug auf ihrem eigenen Grundstück abzustellen?

Die Schaffung von Anwohnerparkzonen ist per Stadtratsbeschluss auf die innerstädtischen Straßen, in denen ein sehr hoher Parkdruck herrscht, beschränkt. Darüber hinaus definiert auch die Straßenverkehrsordnung Grenzen und zeigt Voraussetzungen für die Anordnung von Bewohnerparkplätzen auf.

Hinweis: Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO:
„… Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. ...“
Die Schilderung der Parkmöglichkeiten von Anwohner*innen auf dem eigenen Grundstück macht deutlich, dass die Voraussetzungen im § 45 StVO nicht erfüllt sind.

Öffentlichen Parkmöglichkeiten stehen grundsätzlich jedem*jeder Verkehrsteilnehmer*in frei zur Verfügung. Die Anordnung von Bewohnerparkplätzen ist kein zulässiges Mittel, um Bewohner*innen mittels Gebührenpflicht von den öffentlichen Parkplätzen fernzuhalten.

Was die Schaffung eines Einbahnringes angeht, so wurde dies schon mehrfach geprüft: Die Stadtverwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Einbahnregelung dieses Ausmaßes in einem Wohngebiet schon an der voraussehbaren mangelnden Akzeptanz scheitern wird. Des Weiteren wird der Gesamtverkehr sich dadurch kaum verringern, sondern lediglich die Fahrtrichtung verändern. Durch eine Einbahnregelung vermindert sich weder die Anzahl der Bewohner*innen, noch die der Verkehrsteilnehmer*innen, die diese Straßen als Anbindung zu den hinterliegenden Straßen benutzen. Ferner wird sich die aktuell zur Förderung des Radverkehrs geforderte Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer*innen gegen die Einbahnrichtung sehr schwierig umsetzbar sein.
Nicht zuletzt verweisen wir hier auch auf die je nach Lage der Anwesen in einem solchen Ring längeren täglichen Fahrtstrecken und die dadurch entstehenden Belastungen – auch für die Umwelt - hin.

Die Vermutung, dass parkende Autos zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit führen, stimmt so nicht. Parkende Autos bewirken genau das Gegenteil und sind ein probates Mittel zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus auf gegenläufigen Straßen. Eine Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus ist wohl eher bei einer Einbahnregelung zu erwarten, da Verkehrsteilnehmer*innen dann keinen Gegenverkehr haben und auch nicht erwarten müssen.