Laut Satzung über die Benützung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) der Großen Kreisstadt Forchheim vom 01.07.1974 haben sich die Benützer*innen in den Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, wesentlich behindert oder belästigt wird. Ausdrücklich untersagt ist das Freilaufenlassen von Hunden in städtischen Grünanlagen. Hierauf weisen auch Schilder über das Verhalten in den Grünanlagen hin. Eine Nichteinhaltung ist mit einem Zwangsgeld behaftet.
Zuwiderhandlungen können an das Ordnungsamt der Stadt Forchheim gemeldet werden.
Die Leinenpflicht besteht in allen Grünanlagen in Forchheim - aber nicht generell im Stadtgebiet.