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Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen und Arbeiten im öffentlichen Grund

Für jede Sperrung oder Teilsperrung von Verkehrsflächen, bzw. alle Arbeiten, die sich auf den Verkehr auswirken, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden, in der unter anderem die Absicherung und die Verkehrsführung geregelt wird.

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig vorher (in der Regel 10 Werktage) zu beantragen.

Die Kosten richten sich nach Art, Dauer und Umfang der Maßnahme.