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Menschen mit Behinderung

Würde, Inklusion, Chancengleichheit, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit

Das sind Schlüsselbegriffe im Übereinkommen der Vereinten Nationen in New York über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Mit der Behindertenrechtskonvention wird Behinderung nicht länger unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern Behinderung ist damit ein anerkanntes Menschenrechtsthema.

Die Stadt Forchheim, die Behindertenbeauftragte des Landkreises Forchheim und die Trägergemeinschaft Offene Behindertenarbeit (OBA) im Landkreis Forchheim e.V. kooperieren vertrauensvoll miteinander, um folgende Ziele in der Stadt Forchheim zu anzustreben:

  • die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu erreichen,
  • ein soziales und barrierefreies Forchheim zu schaffen
  • eine Anlaufstelle für Behinderte zu bieten und
  • eine gebündelte Vertretung der Interessen von Menschen mit Handicap zu schaffen.

Von den Beteiligten wird Wert darauf gelegt, dass alle Formen von Behinderung eingebunden werden.

 

“Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz)


FAQs - häufige Fragen und Antworten

Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenausweis

Damit Sie als Person mit Behinderung Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen können, benötigen Sie die Feststellung eines bestimmten Grades der Behinderung (GdB). Zuständig für die Feststellung des GdB und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth.

Dieses stellt auf Ihren Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,

sofern Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Bei Feststellung eines Grades der Behinderung von mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

 

Onlineanträge Schwerbehinderung

Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

 

Anträge im pdf-Format

Die Anträge zum Download und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zentrum Bayern Familie und Soziales - Antrag.

 

Nachteilsausgleich und Rechte bei Schwerbehinderung

Menschen mit Behinderung sind im Alltag sowohl beruflich als auch privat oft benachteiligt. Betroffene Personen können daher Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Hierfür gibt es Regelungen in Bereichen “Arbeitsleben”, “Steuern” sowie auch “Verkehr und Mobilität”.

Ausführliche Informationen und Hilfen dazu entnehmen Sie bitte auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales - Menschen mit Behinderung.

Befreiung von der Hundesteuer

Auszug aus der Hundesteuersatzung der Stadt Forchheim:

“…Hunde, deren Halter im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „Bl“, „Gl“ oder „H“ ist. Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn der Hund aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Folgen der Schwerbehinderung zu mildern. Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. …”

Barrierefreies Bauen

Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer bietet individuelle Beratung für ein barrierefreies Leben. Sie unterhält Beratungsstellen an 18 Standorten in Bayern, darunter in Nürnberg und Bayreuth.

Auf der Website der Beratungsstelle Barrierefreiheit finden Sie dazu alle Informationen: Beratungsstelle Barrierefreiheit - Bayerische Architektenkammer.
 

Rechtsgrundlagen

Art. 48 Bayerische Bauordnung

Tipps für einen barrierefreien Aufenthalt in Forchheim - Broschüre "Rollstuhlgerecht"

Die Broschüre „Rollstuhlgerecht“ des Forchheimer Tourismusmanagements erleichtert mit dem handlichen Leitfaden mobilitätsbeschränkten Gästen die Planung ihres Aufenthalts und ermöglicht ihnen einen barrierefreien Zugang zu den schönsten Ecken Forchheims.

Sie enthält eine umfassende Informationssammlung, die barrierefreie Parkplätze, Toilettenanlagen, Freizeiteinrichtungen sowie die Zugänglichkeit zahlreicher Gastronomiebetriebe übersichtlich darstellt. Ein detaillierter Pflasterplan weist einen ausgearbeiteten Rundweg mit rollstuhlgerechten Wegen durch die Altstadt aus. Zudem hilft ein einfach verständliches Ampelsystem bei der schnellen Orientierung und ermöglicht Betroffenen eine unkomplizierte Planung ihrer Ausflüge.

Die Broschüre “Rollstuhlgerecht” zum Download finden Sie auf dem Webauftritt des Forchheimer Tourismusmanagements: www.forchheim-erleben.de

Kontakt

Barrierebeauftragter der Stadt Forchheim

3. Bürgermeister
Manfred Hümmer
Von-Ketteler-Str. 31a
91301 Forchheim
E-Mail Kontakt