Veranstaltungsanzeige
Wann muss ich eine Veranstaltungsanzeige stellen?
- bei öffentlichen Veranstaltungen
- eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn der Zugang nicht auf ganz bestimmte Personen oder besonders eingeladene Gäste beschränkt ist
- es ist egal, ob die Veranstaltung Eintritt kostet oder kostenlos ist
- Frist: spätestens eine Woche vor der Veranstaltung
- Frist verpasst: Gebühren von mindestens 25 € werden fällig
- werden Anordnungen (Auflagen) durch das Ordnungsamt erlassen, werden Gebühren von mindestens 20 € fällig
Anordnungen bzw. Auflagen können erlassen werden, wenn
- Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter, also Gegenstände, vermieden werden können
- die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft vor erheblichen Nachteilen oder Belästigungen geschützt werden müssen
- erhebliche Beeinträtigungen der Natur oder Landschaft vorliegen können
Wer muss die Veranstaltungsanzeige stellen?
Der Veranstalter stellt die Veranstaltungsanzeige beim Ordnungsamt. Unterstützt die Stadt Forchheim die Veranstaltung im Zuge der Kulturförderung, liegt es auch weiterhin in der Verantwortung des Veranstalters, die Anzeige fristgerecht zu stellen.
Wie stelle ich eine Veranstaltungsanzeige?
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an das Ordnungsamt.
Hinweis: Auch wenn die Veranstaltungsanzeige genehmigt wird, müssen Sie sich als Veranstalter auch an die gesetzlichen Vorschriften, wie Einhaltung der Ruhezeiten, Schutz vor Sonn- und Feiertagen, halten.
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Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Was ist zu beachten?
Sollen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden, muss vorab ein Antrag mit genauem Streckenverlauf bzw. der genutzten Fläche gestellt werden.
Beispiele: Martins- oder Laternenumzug, Kirchweihumzug, Baumtransport, Straßenfest
Dazu wird die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung benötigt. Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 20 € bis 30 €.
Wie stelle ich den Antrag?
Füllen Sie das Formular aus und senden es an das Ordnungsamt. Beigefügt sein müssen:
- genauer Streckenverlauf bzw. Plan der genutzten Fläche
- Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz
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Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Wann benötige ich diese Gestattung?
- wenn bei der Veranstaltung alkoholische Getränke oder Speisen verkauft werden
- außer: Die Veranstaltung findet in konzessionierten Räumen einer Gaststätte statt und die Bewirtung erfolgt durch den Wirt selbst
Wer muss die Gestattung stellen?
Der Veranstalter beantragt die Gestattung beim Ordnungsamt. Unterstützt die Stadt Forchheim die Veranstaltung im Zuge der Kulturförderung, liegt es auch weiterhin in der Verantwortung des Veranstalters, die Anzeige fristgerecht zu stellen.
Wie stelle ich eine Gestattung auf einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb?
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an das Ordnungsamt.
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Verwertungsgesellschaften
Bei Veranstaltungen werden in der Regel durch das Urheberrecht geschützte Werke vorgetragen oder abgespielt. Erfolgt dies nicht durch die Urheberin oder den Urheber selbst, muss für die Nutzung dieser Werke gezahlt werden. Urheber können Autoren, Komponisten, Liedetexter oder (Musik-)Verlage sein. Verwertungsgesellschaften vertreten die Nutzungsrechte bestimmter Urheberinnen und Urheber. Musikalische Veranstaltungen müssen daher ggf. bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) angemeldet werden.