Wissenswertes rund um die Kommunalwahl
Alle sechs Jahre finden Kommunalwahlen in Bayern statt. Die Forchheimer Bürgerinnen und Bürger werden hierbei aufgerufen, eine Oberbürgermeisterin bzw. einen Oberbürgermeister sowie die 40 Stadträtinnen und Stadträte (Art 31 - Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zu wählen.
Des Weiteren finden in Stadt und Landkreis Forchheim zeitgleich auch die Wahl des Landrats oder der Landrätin sowie die Kreistagswahl statt.
Rechtsgrundlagen sind das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz bzw. die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung.
Mit dieser Wahl übertragen Sie Ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern die politische Verantwortung für die Stadt und den Landkreis Forchheim für die nächsten 6 Jahre.

Häufige Fragen und Antworten

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (Geburtsdatum spätestens 8. März 2008),
- seit mindestens zwei Monaten, also seit dem 8. Januar 2026, ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Forchheim bzw. im Landkreis haben,
- nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Lebensmittelpunkt wird grundsätzlich dort angenommen, wo eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Seit 2019 dürfen außerdem auch Menschen an den Wahlen teilnehmen, für die eine Betreuerin/ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15. Februar 2026 per Post. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Stadt Forchheim.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal angegeben, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. Außerdem enthält sie den Antrag für die Briefwahl.
Die Briefwahl
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung können Briefwahlunterlagen grundsätzlich erst ab Montag, 16. Februar 2026 (Rosenmontag) verschickt werden.
1. Schriftlich per Post
Füllen Sie den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und unterschreiben Sie ihn persönlich. Senden Sie den ausreichend frankierten Brief an:
Stadt Forchheim
Wahlamt – Einwohnermeldeamt
Sattlertorstraße 5
91301 Forchheim
Bitte beachten Sie, dass die Postlaufzeiten ausreichend eingeplant werden sollten. Ihre Wahlbriefe mit den ausgefüllten Wahlunterlagen können Sie bis Sonntag, 8. März 2026, 18:00 Uhr, auch direkt in den städtischen Briefkasten beim Wahlamt einwerfen.
2. Online
Die Beantragung der Briefwahl ist auch online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Forchheim möglich oder über das Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten exakt so ein, wie sie auf der Wahlbenachrichtigung angegeben sind.
Wichtiger Hinweis: Denken Sie bitte bei der Beantragung der Briefwahl daran, das Kreuz bei der Nachfrage zur Stichwahl zu setzen. Nur so erhalten Sie automatisch auch Briefwahlunterlagen zu einer eventuell erforderlichen Stichwahl.
Der Wahltag
Die 29 Wahllokale in der Stadt Forchheim sind am Sonntag, 8. März 2026, von 8.00 -18.00 Uhr geöffnet.
Zur Stimmabgabe bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass) mit. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, ist die Stimmabgabe auch allein mit einem gültigen Ausweisdokument möglich.
Stichwahl
Erreicht bei der Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin oder des Landrats bzw. der Landrätin kein Kandidat und keine Kandidatin die erforderliche absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl statt.
Diese ist für Sonntag, 22. März 2026, vorgesehen.
Die Stimmzettel im Überblick
Gelber Stimmzettel:
Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin
1 Stimme
Hellblauer Stimmzettel:
Wahl des Landrats bzw. der Landrätin
1 Stimme
Hellgrüner Stimmzettel:
Wahl des Stadtrats
40 Stimmen
Weißer Stimmzettel:
Wahl des Kreistags
60 Stimmen
So vergeben Sie Ihre Stimmen bei Stadt- und Kreistag
Für die Wahl des Stadt- und Kreistags können Sie Ihre Stimmen auf unterschiedliche Weise verteilen:
Kumulieren
Einzelne Bewerberinnen bzw. Bewerber können bis zu drei Stimmen erhalten.
Panaschieren
Sie können Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien oder Wählergruppen vergeben.
Listenkreuz
Alternativ können Sie einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem Sie ein Kreuz bei der gewünschten Liste setzen. Die Stimmen werden dann von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Personen verteilt.
Liste mit Änderungen
Auch bei gesetztem Listenkreuz können Sie Namen streichen oder einzelnen Bewerber*innen zwei oder drei Stimmen geben.
Liste plus freie Stimmenvergabe
Sie können eine Liste wählen und zusätzlich Stimmen an Kandidat*innen anderer Listen vergeben. Zunächst werden die frei vergebenen Stimmen gezählt, die verbleibenden Stimmen werden anschließend auf die gewählte Liste verteilt.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, die maximale Stimmenzahl nicht zu überschreiten: Mehr als 40 Stimmen für den Stadtrat bzw. 60 Stimmen für den Kreistag machen den jeweiligen Stimmzettel ungültig.