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Kommunalwahlen

Alle sechs Jahre finden Kommunalwahlen in Bayern statt. Die Forchheimer Bürgerinnen und Bürger werden hierbei aufgerufen, eine Oberbürgermeisterin bzw. einen Oberbürgermeister sowie die 40 Stadträtinnen und Stadträte (Art 31 - Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zu wählen.

Des Weiteren finden in Stadt und Landkreis Forchheim zeitgleich auch die Wahl des Landrats oder der Landrätin sowie die Kreistagswahl statt. Rechtsgrundlagen sind das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz bzw. die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung. Mit dieser Wahl übertragen Sie Ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern die politische Verantwortung für die Stadt und den Landkreis Forchheim für die nächsten 6 Jahre.


Informationen zur Kreistagswahl

Bescheinigung über die Wählbarkeit beantragen

Kandidatinnen und Kandidaten mit Hauptwohnsitz in Bereich der Stadt Forchheim, die von einem Wahlvorschlagsträger für die Kreistagswahl aufgestellt werden, benötigen eine Bescheinigung über die Wählbarkeit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Wählbarkeit nach Anlage 12 zu Nr. 47 GLKwWBek. Diese Bescheinigung stellt in Forchheim das Einwohnermeldeamt aus. Das Einwohnermeldeamt ist zu den regulären Öffnungszeiten hierfür erreichbar. 

Um eventuell auftretende Wartezeiten vor Ort zu verhindern, kann online ein Termin vereinbart werden. Hierzu wählen Sie bitte unter der Rubrik „Termin buchen“ den Reiter „Meldeangelegenheiten in Forchheim“ und die Dienstleistung „Meldebescheinigung“ aus und suchen sich einen passenden Termin aus.
Die dort genannte Gebühr bezieht sich rein auf die Meldebescheinigung und wird für die wahlrechtliche Bescheinigung nicht erhoben. 

Sollten die Parteien und Wählergemeinschaften von der möglichen Vollmacht Gebrauch machen wollen, bitte die entsprechende Anzahl an Bescheinigungen entsprechend angeben.


Ergebnisse der Kommunalwahl am 15. März 2020

Stadtrat - Stadt Forchheim

Landrat - Landkreis Forchheim

Kreistag - Landkreis Forchheim