Wissenswertes rund um die Kommunalwahl 2026 in Forchheim
Bei der Stichwahl am am Sonntag, 22. März 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger Forchheims zur Stimmabgabe aufgerufen.
Gewählt werden:
- der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin sowie
- der Landrat
Rund 24.500 Wahlberechtigte entscheiden damit über die politische Führungsspitze in Stadt und Landkreis für die kommenden 6 Jahre.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zur Wahl für Sie zusammengestellt.
Informationen zur Stichwahl am 22. März 2026
Briefwahl
Wer bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen per QR-Code oder im Bürgerserviceportal bereits Unterlagen für eine mögliche Stichwahl mitbestellt hat, bekommt diese automatisch und zeitnah zugeschickt. Falls Sie noch keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, können Sie diese vom 11.03.2026 (00:00 Uhr) bis 17.03.2026 (12:00 Uhr) ganz einfach über unser Bürgerserviceportal erledigen.
Hinweis: Bitte denken Sie daran, Ihre ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig zurückzusenden. Beachten Sie dabei unbedingt die Postlaufzeiten. Alternativ können Sie Ihre Wahlunterlagen auch direkt in den städtischen Briefkasten am Einwohnermeldeamt (Sattlertorstraße 5) einwerfen (bis spätestens Sonntag, 22.03.2026/18 Uhr).
Urnenwahl
Am Wahlsonntag, 22. März 2026 sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, bringen Sie bitte als Nachweis Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.


Briefwahlunterlagen nicht da?
Bis spätestens Samstagmittag “Postwegverlust” melden!
Für die Stichwahl in der Kommunalwahl am kommenden Sonntag, 22. März 2026, möchten viele Menschen ihre Stimme per Briefwahl abgeben und haben deshalb Briefwahlunterlagen beantragt. Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahl beantragt haben und die Unterlagen nicht bis spätestens Freitag, 20.03.26, in der Post haben, müssen sich am Freitag, 20.03.26 bis 15 Uhr und am Samstag, 21.03.26 ab 09:00 Uhr bis spätestens 12:00 Uhr im Einwohnermeldeamt in der Sattlertorstraße 5 in Forchheim (Erdgeschoss) melden und einen „Postwegverlust“ anzeigen! Dazu wird zwingend der Ausweis benötigt!
Alle, die Briefwahl beantragt haben, haben nämlich einen Sperrvermerk im Wählerverzeichnisund können nicht einfach am Sonntag im Wahllokal wählen! Sie sind dann komplett für die Wahl gesperrt und bekommen auch am Sonntag keine Briefwahlunterlagen mehr, weil die Frist für den Postwegverlust am Samstag endet!
Wer sich rechtzeitig meldet, bekommt Ersatzunterlagen. Nach Fristablauf am Samstag um 12 Uhr ist leider nichts mehr möglich – auch am Sonntag können keine neuen Unterlagen mehr ausgestellt werden.
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und des Stadtrats
Informationen zur Kreistagswahl 2026
Bescheinigung über die Wählbarkeit beantragen
Kandidatinnen und Kandidaten mit Hauptwohnsitz in Bereich der Stadt Forchheim, die von einem Wahlvorschlagsträger für die Kreistagswahl aufgestellt werden, benötigen eine Bescheinigung über die Wählbarkeit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Wählbarkeit nach Anlage 12 zu Nr. 47 GLKwWBek. Diese Bescheinigung stellt in Forchheim das Einwohnermeldeamt aus. Das Einwohnermeldeamt ist zu den regulären Öffnungszeiten hierfür erreichbar.
Um eventuell auftretende Wartezeiten vor Ort zu verhindern, kann online ein Termin vereinbart werden. Hierzu wählen Sie bitte unter der Rubrik „Termin buchen“ den Reiter „Meldeangelegenheiten in Forchheim“ und die Dienstleistung „Meldebescheinigung“ aus und suchen sich einen passenden Termin aus.
Die dort genannte Gebühr bezieht sich rein auf die Meldebescheinigung und wird für die wahlrechtliche Bescheinigung nicht erhoben.
Sollten die Parteien und Wählergemeinschaften von der möglichen Vollmacht Gebrauch machen wollen, bitte die entsprechende Anzahl an Bescheinigungen entsprechend angeben.
Häufige Fragen und Antworten

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (Geburtsdatum spätestens 8. März 2008),
- seit mindestens zwei Monaten, also seit dem 8. Januar 2026, ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Forchheim bzw. im Landkreis haben,
- nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Lebensmittelpunkt wird grundsätzlich dort angenommen, wo eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Seit 2019 dürfen außerdem auch Menschen an den Wahlen teilnehmen, für die eine Betreuerin/ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15. Februar 2026 per Post. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Stadt Forchheim.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal angegeben, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. Außerdem enthält sie den Antrag für die Briefwahl.
Die Briefwahl
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung können Briefwahlunterlagen grundsätzlich erst ab Montag, 16. Februar 2026 (Rosenmontag) verschickt werden.
1. Schriftlich per Post
Füllen Sie den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und unterschreiben Sie ihn persönlich. Senden Sie den ausreichend frankierten Brief an:
Stadt Forchheim
Wahlamt – Einwohnermeldeamt
Sattlertorstraße 5
91301 Forchheim
Bitte beachten Sie, dass die Postlaufzeiten ausreichend eingeplant werden sollten. Ihre Wahlbriefe mit den ausgefüllten Wahlunterlagen können Sie bis Sonntag, 8. März 2026, 18:00 Uhr, auch direkt in den städtischen Briefkasten beim Wahlamt einwerfen.
2. Online
Die Beantragung der Briefwahl ist auch online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Forchheim möglich oder über das Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten exakt so ein, wie sie auf der Wahlbenachrichtigung angegeben sind.
Wichtiger Hinweis: Denken Sie bitte bei der Beantragung der Briefwahl daran, das Kreuz bei der Nachfrage zur Stichwahl zu setzen. Nur so erhalten Sie automatisch auch Briefwahlunterlagen zu einer eventuell erforderlichen Stichwahl.
Der Wahltag
Die 29 Wahllokale in der Stadt Forchheim sind am Sonntag, 8. März 2026, von 8.00 -18.00 Uhr geöffnet.
Zur Stimmabgabe bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass) mit. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, ist die Stimmabgabe auch allein mit einem gültigen Ausweisdokument möglich.
Stichwahl
Erreicht bei der Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin oder des Landrats bzw. der Landrätin kein Kandidat und keine Kandidatin die erforderliche absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl statt.
Diese ist für Sonntag, 22. März 2026, vorgesehen.
Die Stimmzettel im Überblick
Gelber Stimmzettel:
Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin
1 Stimme
Hellblauer Stimmzettel:
Wahl des Landrats bzw. der Landrätin
1 Stimme
Hellgrüner Stimmzettel:
Wahl des Stadtrats
40 Stimmen
Weißer Stimmzettel:
Wahl des Kreistags
60 Stimmen
So vergeben Sie Ihre Stimmen bei Stadt- und Kreistag
Für die Wahl des Stadt- und Kreistags können Sie Ihre Stimmen auf unterschiedliche Weise verteilen:
Kumulieren
Einzelne Bewerberinnen bzw. Bewerber können bis zu drei Stimmen erhalten.
Panaschieren
Sie können Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien oder Wählergruppen vergeben.
Listenkreuz
Alternativ können Sie einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem Sie ein Kreuz bei der gewünschten Liste setzen. Die Stimmen werden dann von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Personen verteilt.
Liste mit Änderungen
Auch bei gesetztem Listenkreuz können Sie Namen streichen oder einzelnen Bewerber*innen zwei oder drei Stimmen geben.
Liste plus freie Stimmenvergabe
Sie können eine Liste wählen und zusätzlich Stimmen an Kandidat*innen anderer Listen vergeben. Zunächst werden die frei vergebenen Stimmen gezählt, die verbleibenden Stimmen werden anschließend auf die gewählte Liste verteilt.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, die maximale Stimmenzahl nicht zu überschreiten: Mehr als 40 Stimmen für den Stadtrat bzw. 60 Stimmen für den Kreistag machen den jeweiligen Stimmzettel ungültig.
Weitere Informationen
Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (jeweilige Kandidatinnen und Kandidaten) für die Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin und für die Wahl des Stadtrats finden Sie oben auf dieser Seite.
Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats und für die Wahl des Kreistags finden Sie auf der Website des Landratsamtes.
Weitere ausführliche Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf der Website: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Wir danken allen Wählerinnen und Wählern für ihre Beteiligung an der Wahl und den zahlreichen Wahlhelfenden schon jetzt herzlich für ihr Engagement!
Wahlamt der Stadt Forchheim