Vielleicht bekommen eine Frau und ein Mann
zusammen ein Kind.
Aber sie sind nicht verheiratet.
Der Mann gilt dann vor dem Gesetz nicht
als Vater vom Kind.
Dafür muss er beim Amt eine Erklärung abgeben.
Er sagt damit: Ich bin der Vater von diesem Kind.
Die Mutter muss zustimmen.
Das wird aufgeschrieben und in die Geburtsurkunde vom Kind eingetragen.
Das nennt man Vaterschaft anerkennen.
Nun gilt der Mann auch vor dem Gesetz als Vater vom Kind.
Wann kann das Amt die Vaterschaft anerkennen?
Das Amt kann die Vaterschaft anerkennen,
- wenn Sie nicht mit der Mutter verheiratet sind.
- wenn die Mutter verheiratet ist,
aber das Kind nach Beginn der Scheidung geboren wurde.
Wenn Sie und die Mutter verheiratet sind,
gelten Sie automatisch als Vater vom Kind.
Dann muss das Amt die Vaterschaft nicht anerkennen.
Wie erkennt das Amt die Vaterschaft an?
Der Vater macht einen Termin beim Standesamt Forchheim.
Wir beraten und helfen bei Fragen.
Man muss persönlich kommen.
Das Amt macht dann eine öffentliche Urkunde.
Darin steht, wer der Vater vom Kind ist.
Man kann die Anerkennung auch schon vor der Geburt machen.
Wo kann man die Vaterschaft anerkennen?
Sie können die Vaterschaft anerkennen
- beim Standesamt,
- beim Jugendamt,
- beim Amtsgericht,
- bei einem Notar oder einer Notarin.
Wann ist die Anerkennung gültig?
- Wenn die Mutter nicht verheiratet ist:
Sie muss persönlich zustimmen im Standesamt.
Auch über ihre Zustimmung schreibt das Amt eine öffentliche Urkunde.
- Wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist:
Dann müssen die Mutter und ihr Ehemann gemeinsam zustimmen.
- Ist die Mutter von einem anderen Mann geschieden?
Dann gibt es bestimmte Regeln.
Außerdem muss es einen Nachweis für die Scheidung geben.
Ein Gericht muss darüber entschieden haben.
Man sagt dazu: Die Scheidung ist rechtskräftig.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Termin?
Bitte bringen Sie mit:
- Ihre Geburtsurkunde.
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- Wenn die Mutter zustimmt und dabei ist,
muss sie auch ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Kosten
Beim Jugendamt und beim Standesamt ist die
Vaterschafts-Anerkennung kostenlos.
Gibt es Fristen oder Termine?
Nein.
Sie können die Annerkennung immer machen.
Sie müssen keinen Termin einhalten.
Hinweis: Zahlen Sie Einkommensteuer?
Dann wird Ihr Kind bei der Lohnsteuer berücksichtigt.
Das kann für Sie finanziell Vorteile haben.
Wollen Sie einen Termin machen oder haben Sie Fragen?
Dann können Sie anrufen: 09191 714 170
Sie können auch eine E-Mail schreiben:
standesamt(at)forchheim.de
Oder Sie nutzen unseren Online-Service.
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Das ist unsere Adresse:
Stadt Forchheim
Amt 13 – Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung
- Standesamt-
Sattlertorstraße 5
91301 Forchheim
Das Standesamt ist im 1. Stock.
Öffnungs-Zeiten:
Montag und Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr



