Laufende Vorbereitende Untersuchungen
Sanierungsgebiet SAN IX - Altes Krankenhaus
Warum wird dieses Sanierungsgebiet jetzt evaluiert?
Die vorbereitende Untersuchung (VU) aus dem Jahr 2010 für die Stadt Forchheim muss grundlegend überarbeitet werden. Grund dafür ist eine neue Situation am ehemaligen Krankenhausstandort: Das Schwesternheim wurde abgerissen, und das Gelände hat sich stark verändert.
Der frühere Krankenhausbereich wurde zu einem hochwertigen Wohngebiet entwickelt. Zusammen mit dem Katharinenspital mit dem neuen Stadtteiltreff ist ein neuer Nutzungsschwerpunkt entstanden. Durch die Unterbringung einer öffentlichenBibliothek gibt es nun außerdem einen wichtigen öffentlichen Treffpunkt. Die freie Fläche des ehemaligen Schwesternheims wird derzeit als Parkplatz genutzt (Zwischenlösung).
Da das Sanierungsgebiet schon länger als 15 Jahre besteht, hat die Stadt entweder die Möglichkeit das Sanierungsgebiet aufzuheben und dort keine geförderten Maßnahmen durch die Städtebauförderung mehr durchzuführen, oder das Gebiet in Absprache mit der Regierung von Oberfranken zu evaluieren und für weitere 15 Jahre eine theoretische Fördergrundlage zu schaffen.
Die Evaluierung des Gebietes muss als Grundlage weiterer potenzieller Förderungen den Umfang einer Vorbereitenden Untersuchung (VU) nach § 141 BauGB entsprechen.
Beschlussfassung und Beauftragung zur Weiterführung der VU
Zur Evaluierung und potenziellen Weiterführung des Sanierungsgebiets „SAN IX - Altes Krankenhaus“ wurde durch den Stadtrat die Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung (VU) beschlossen.
Das Büro iF ideenFinden aus Wunsiedel wurde im April 2025 mit der Durchführung der VU beauftragt.
Was ist das Ziel?
Ein besonderes Ziel ist es, das zentrumsnahe Quartier so zu gestalten, dass es für Menschen aller Generationen gut nutzbar ist. Dabei spielen die prägenden Grün- und Freiflächen eine wichtige Rolle.
Bisherige Entwicklungsschritte und Bürgerbeteiligungen
Zur Vorbereitung der weiteren Entwicklung wurden ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet und eine Bewerbung für eine Landesgartenschau durchgeführt. Auf dieser Grundlage sind verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten entstanden.
Das Untersuchungsgebiet ist außerdem wegen seiner historischen Bedeutung besonders wichtig. Es liegt in einer geschichtlich reichen Stadt, in der Nähe der Kaiserpfalz und der noch vorhandenen Freiflächen der historischen Festungsanlage.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden durch das Planungsbüro die bestehenden
- Grün- und Freiflächen,
- die Parkraumsituation,
- das Wohnumfeld und
- die städtebaulichen Strukturen,
- die soziale und kulturelle Infrastruktur,
- sowie Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung betrachtet.
Ergänzt wurden diese Ergebnisse durch eine umfangreiche Bürgerbeteiligung in Form
- eines Stadtteilspaziergangs,
- einer digitalen Beteiligung und
- einem hybriden Beteiligungsangebots in der Stadtbücherei.
Bei der bereits viele Bürgerinnen und Bürger mitmachen und ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Ideen in die Planung einfließen lassen konnten.
Müssen alle Maßnahmen in einer VU umgesetzt werden?
Der Maßnahmenkatalog einer VU stellt eine Reihe von Maßnahmen dar, die der Behebung von Städtebaulichen Missständen dienen sollen.
Städtebauliche Missstände können entweder substanziell (Missstände an baulicher Substanz) oder funktionell (z. B.: nicht ausreichende Infrastruktur, fehlende Sozialeinrichtungen, etc.) sein.
Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen ist jedoch abhängig von der vorliegenden Haushaltslage und politischen Beschlüssen.
Herzliche Einladung zur Bürgerbeteiligung!
In einer zweiten Bürgerbeteiligung am
Mittwoch, 11. Februar 2026 um 18:00 Uhr,
werden nun in der Aula der Ritter-von Traitteur Schule, Egloffsteinstraße 43 in Forchheim
die Ergebnisse der Untersuchung präsentiert und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ihre Meinungen und Anregungen zu den Maßnahmen und Ergebnissen des Konzeptes mit der Stadtverwaltung und dem Planungsbüro zu teilen.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen, Ihre Ideen und Anregungen.

Bisher durchgeführte Bürgerbeteiligungen
Vorbereitende Untersuchungen zu aktuellen Sanierungsgebieten
FAQs
Was sind Vorbereitende Untersuchungen?
Vorbereitende Untersuchungen, kurz VUs, dienen der Beurteilung der Notwendigkeit von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Durch die Untersuchung soll ein Überblick über die strukturellen und städtebaulichen, aber auch sozialen Verhältnisse und Zusammenhänge in einem Quartier gewonnen werden. Bei der Feststellung von städtebaulichem Handlungsbedarf werden anschließend Ziele und Maßnahmen für das Gebiet entwickelt. Diese bilden nach Beschluss einer Sanierungssatzung für das Gebiet dann als Grundlage für das Einsätzen von Städtebaufördermitteln und bilden einen Leitfasen für die weitere Entwicklung im Quartier.
Wie läuft eine Vorbereitende Untersuchung (VU) ab?
Zuerst beschließt der Stadtrat einen Einleitungsbeschluss nach §141 BauGB.
Anschließend wird eine Bestandsaufnahme des Untersuchungsgebiets gemacht. Dabei werden verschiedene Themen betrachtet wie:
- Grün- und Freiflächen;
- Mobilität und Verkehr;
- Wohnen, Wohnumfeld und Städtebau;
- Klimagerechter Städtebau;
- Soziales, Demografie, Wirtschaftsstrukturen und Kultur.
In diesem Schritt werden auch die Bürgerschaft beteiligt um lokales Wissen und Wünsche der Bewohnerschaft und der NutzerInnen in die Planung einbinden zu können.
Im Anschluss werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der verschiedenen Beteiligungen analysiert und festgestellt ob weitere Handlungsbedarfe in dem Gebiet vorliegen.
Sollte dies der Fall sein, werden dann in einem Abwägungsprozess der verschiedenen Wünsche, Bedürfnisse und finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten Handlungsfelder, Ziele und konkrete Maßnahmen für das Gebiet formuliert. Zu diesen Ergebnissen werden dann die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Nach der Einarbeitung der verschiedenen Rückmeldungen werden die Ergebnisse dann dem Stadtrat vorgestellt und zum Beschluss vorgeschlagen. Mit einem Stadtratsbeschluss und der Bekanntmachung kann die neue Sanierungssatzung für das Gebiet dann in Kraft treten.





