
Die Stadt Forchheim hat ein großes Interesse an einem vielfältigen kulturellen Leben in Forchheim und unterstützt Träger kultureller Angebote auf verschiedene Art und Weise. Die vorliegende Richtlinie hat das vorrangige Ziel, Kunst- und Kulturprojekte transparent, nachvollziehbar und chancengleich zu fördern.
Wir empfehlen vor Antragsstellung stets das persönliche Vorsprechen in der Kulturverwaltug, bei dem auch weitere Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden können.
Voraussetzungen
Projektverantwortliche müssen ortsansässig sein oder durch das Projekt einen deutlichen kulturellen Mehrwert in der Stadt Forchheim generieren. Zudem müssen sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Das Projekt
- muss eine künstlerische, kulturelle oder soziokulturelle Ausrichtung aufweisen
- muss sich grundsätzlich an die Öffentlichkeit wenden oder einen Fokus auf kulturelle Bildung setzen
- kann nur mit Hilfe einer Förderung durchgeführt werden (Nachweis: Kostenplan)
- muss vorrangig im Stadtgebiet Forchheim bzw. dem Einzugsgebiet stattfinden oder einen starken Bezug zu einer Partnerstadt der Stadt Forchheim aufweisen
- erfüllt die inhaltlichen Bewertungskriterien (2.2.5 ff der Richtlinien)
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Art und Umfang
Die Projektförderung dient der Deckung von Ausgaben für einzelne, genau bestimmte und sachlich abgegrenzte, befristete Veranstaltungen und Vorhaben, hierzu zählen auch Veranstaltungsreihen und Publikationen (z.B. Druckkostenzuschuss).
Eine Projektförderung kann bis zu ⅓ der Gesamtkosten betragen. Sofern keine Drittmittelakquise möglich ist, kann die Stadt bei angemessener Eigenbeteiligung mit einem höhren Satz fördern. Die Eigenbeteiligung kann auch durch Einnahmen wie beispielsweise Erlöse aus Eintrittsgeldern oder das Erbringen ehrenamtlich geleisteter Arbeit erbracht werden.
Sachleistungen der Stadt Forchheim können im Rahmen der Projektförderung nicht kostenlos gewährt werden. Sollten städtische Leistungen angefordert werden, so sind diese in der Kalkulation aufzuführen und über das Kulturamt zu beantragen.
Detailierte Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Kulturprojekten.
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Frist und Antrag
Anträge auf Projekte werden unterjährig, spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn, gestellt. Für Großprojekte (Antragssumme > 8.000 €) ist bereits bis 30. September des Vorjahres eine Voranfrage beim Kulturamt zu stellen. Für bereits begonnene Projekte kann kein Antrag mehr gestellt werden.
Der Antragsteller wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung über die Entscheidung schriftlich benachrichtigt. Projekte dürfen grundsätzlich nicht eher begonnen werden, als ein Zuwendugsbescheid ergangen ist. Muss mit der Maßnahme ausnahmsweise vorzeitig begonnen werden, ist die Genehmigung des Kulturamts der Stadt Forchheim einzuholen (Vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
Download Antrag
Geförderte Projekte
Ob Kunstprojekt, Kammerorchester oder Konzertabend - Forchheims Kulturlandschaft ist vielfälitg! Hier finden Sie eine Auswahl der geförderten Projekte.


