Vielleicht wollen Sie Ihren Namen ändern.
Oder Sie wollen den Namen von Ihrem Kind ändern.
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Das heißt: Namensänderung beantragen.
Sie müssen dafür über 18 Jahre alt sein.
Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt?
Dann brauchen Sie eine Einverständnis-Erklärung von
Ihren Eltern oder dem gesetzlichen Vormund.
Sie können den Vornamen und den Nachnamen ändern.
Das ist Ihr Recht.
Das steht so im Gesetz.
Das Gesetz heißt Namensrecht.
Doch es gibt einige Regeln dafür,
wie Sie Ihren Namen ändern dürfen.
Diese Regeln stehen auch im Gesetz.
Sie können einen Namen zum Beispiel ändern
- wenn Sie heiraten.
Vielleicht entscheiden Sie sich bei der Heirat
noch nicht für einen Nachnamen.
Dann können Sie das auch einige Zeit nach der Heirat tun. - bei einer Scheidung.
- wenn Sie Ihrem Kind bei der Geburt einen Namen geben.
- bei der Adoption von einem Kind.
Das heißt: Familienrechtliche Namensänderung.
Den Nachnamen von Ihrem Kind ändern
Es gibt verschiedene Möglichkeiten,
wenn Sie den Nachnamen von Ihrem Kind ändern möchten.
- Sie haben das alleinige Sorgerecht.
Dann können Sie Ihrem Kind auch den Nachnamen von
dem anderen Eltern-Teil geben.
Oder Sie können Ihrem Kind beide Nachnamen geben.
Ihr Kind kann also auch einen Doppel-Nachnamen haben.
Aber der andere Eltern-Teil muss einverstanden sein.
- Sie haben das gemeinsame Sorgerecht.
Dann können Sie Ihrem Kind auch beide Nachnamen geben.
Ihr Kind kann also auch einen Doppel-Nachnamen haben.
Aber der andere Eltern-Teil muss einverstanden sein.
- Heirat mit neuem Partner oder Partnerin
Vielleicht haben sie einen neuen Partner oder eine neue Partnerin geheiratet.
Diese Person ist dann kein Eltern-Teil von Ihrem Kind.
Sie können Ihrem Kind aber trotzdem einen
Doppel-Nachnamen geben.
Vielleicht wollen Sie Ihrem Kind auch nur den Nachnamen von
Ihrem neuen Partner geben.
Dafür gelten bestimmte Regeln.
Wie können Sie einen Namen ändern?
Sie machen einen Termin beim Standesamt Forchheim.
Wir beraten Sie und helfen beim Antrag.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Das Standesamt Forchheim bearbeitet den Antrag und
schreibt den neuen Namen in eine Liste.
Diese Liste nennt man Personenstandsregister.
Kosten
30 Euro oder mehr.
Vielleicht braucht man eine neue Geburts-Urkunde.
Dann muss man die neue Urkunde noch extra bezahlen.
Eine Urkunde kostet 12 Euro.
Kontakt
Wollen Sie einen Termin machen oder haben Sie Fragen?
Sie können anrufen: 09191 714 170
Sie können auch eine E-Mail schreiben:
standesamt(at)forchheim.de
Oder Sie nutzen unseren Online-Service.
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Adresse
Stadt Forchheim
Amt 13 – Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung
- Standesamt-
Sattlertorstraße 5
91301 Forchheim
Das Standesamt ist im 1. Stock.
Öffnungs-Zeiten
Montag und Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr


