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Veranstaltung auf öffentlichem Grund

Für die Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO (z.B. Martins-/Laternenumzug, Kirchweihumzug, Baumtransport, Straßenfeste etc.) ist ebenfalls ein Antrag mit genauem Streckenverlauf, bzw. der genutzten Flächen zu stellen.
Dazu ist die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz vorzulegen.


Gebühren

Die Kosten für die Erlaubnis entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis im Downloadbereich.