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Großraum- und Schwertransporte beantragen

Die Ausstellung von Erlaubnissen bzw. Ausnahmegenehmigungen für Transporte mit Überlänge, -höhe und/oder -breite, sowie für Fahrzeuge mit besonderen konstruktiven Merkmalen (z.B. Stapler, Autokräne, Schaufelradlader, usw.) erfolgt unter Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und der im Antrag geforderten notwendigen Unterlagen, beim Straßenverkehrsamt der Stadt Forchheim, bzw. online über VEMAGS.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Firmensitz, oder eine Zweigniederlassung nach § 13 HGB, im Stadtgebiet haben.

Wenn Fahrzeuge, die nicht wegen der Ladung, sondern aufgrund konstruktiver Besonderheiten (z.B. Stapler, Autokräne, etc.) nicht der StVZO entsprechen, im Straßenraum bewegt werden, wird für diese auch auf kurzen Strecken, eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO benötigt.

Vor Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO muss für derartige Fahrzeuge von der Regierung eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ausgestellt werden; dazu benötigt die Regierung ein TÜV-Gutachten.


Gebühr

Die Gebühr für eine Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- oder Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO errechnet sich bundeseinheitlich nach Maßgabe des Anhangs zur Gebühren-Nummer 263.1 der GebOSt (40 Euro - 1.300 Euro).