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Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Helm oder Sicherheitsgurt tragen bzw. anlegen können, können auf Antrag von der Gurt- und Helmpflicht befreit werden.
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung muss müssen von einem Arzt bestätigt werden.
 

Gebühren:

Gebührenverzeichnis Ordnungsamt