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Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen

Bauvorhaben, die der Landesverteidigung insbesondere von Munition, Sprengstoffen und deren Vorprodukten, deren Erforderlichkeit für die Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr durch eine Erklärung des Bundesministeriums der Verteidigung bestätigt wird, dienstlichen Zwecken der Bundespolizei oder dem zivilen Bevölkerungsschutz dienen, sind vor Baubeginn mit Bauvorlagen in dem erforderlichen Umfang der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben. Zuständige Behörden für die Entscheidung über die Zulässigkeit für Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung ist auch die untere Bauaufsichtsbehörde. Dies gilt soweit nicht bereits die Regierung zuständig ist.