Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dem Grundbuchamt mit den Aufteilungsplänen vorzulegen, um Sondereigentum an einer Wohnung oder für nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen einzutragen. Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung, dass sämtliche Wohnungen oder sonstige Räume eines Anwesens in sich selbst abgeschlossen sind. Die Bescheinigung ist kostenpflichtig.
Um die Aufteilung eines Gebäudes in Sonder- und Gemeinschaftseigentum darzustellen, müssen sog. Aufteilungspläne als Bauzeichnungen angefertigt werden. Diese sind in der Regel im Maßstab 1:100 vorzulegen. Auf verkleinerten Ausfertigungen ist der Maßstab z. B. über eine Maßstabsleiste anzugeben. Die Zusammengehörigkeit der Eigentumsverhältnisse ist durch eingekreiste Nummern in jedem Raum darzustellen. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen. Räume ohne Nummerierung sind Gemeinschaftseigentum. Sollte die Anzahl die Tabellenkapazität (unter Ziffer 4 des Formulars) überschreiten, so sind diese auf einem gesonderten Beiblatt, in analoger Schriftform, zu vermerken.
Bei der Stadt Forchheim kann die Abgeschlossenheit in Papierform oder online beantragt werden. Sollten Sie diese in Papierform beantragen wollen, verwenden Sie bitte dafür unten angehängtes Formular. Online kann die Abgeschlossenheit über das Bayern Portal eingereicht werden. Bitten verwenden Sie hierfür folgenden Link:
Um die Abgeschlossenheit digital einzureichen benötigen Sie einen der folgenden Zugänge, um sich online auszuweisen:
Als „natürliche“ Einzelperson die BayernID
Als „juristische Person (Unternehmen) das Elster-Unternehmenskonto
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag digital nur über das Bayern Portal eingereicht werden kann. Anträge welche der Stadt Forchheim lediglich als digitale Einzeldatei und somit nicht über das Portal eingereicht werden, sind in Ihrer Rechtsform unwirksam.