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Klinikum Forchheim:

Außenansicht des Eingangsbereiches des Klinikums Forchheim-Fränkische Schweiz mit einem großen gepflasterten Vorplatz und Bäumen.
Das Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz gGmbH
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Vereinigte Pfründnerstiftungen stellen Eilantrag zur Sicherung ihrer Ansprüche

Die Vereinigten Pfründnerstiftungen Forchheim haben heute beim Landgericht Bamberg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Landkreis Forchheim gestellt. Gegenstand des Verfahrens ist die Umsetzung der im Konsortialvertrag vom 12.09.2018 zwischen der Stiftung und dem Landkreis vereinbarten Übernahme der Geschäftsanteile an der Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz gGmbH durch den Landkreis.

 

STATEMENT DER OBERBÜRGERMEISTERIN

„Das Klinikum ist unser gemeinsames Krankenhaus – für die Menschen in der Stadt und im ganzen Landkreis. Daran ändert sich nichts. Forchheim ist und bleibt ein Teil dieses Landkreises, und wir stehen zu unserem Klinikum. Genauso wie bisher.

Über viele Jahre hat die Stadt das Klinikum mit großem Einsatz mitgetragen – freiwillig, weil uns die Versorgung der Menschen am Herzen liegt. Darauf bin ich stolz. Aber heute zahlt jede Forchheimerin und jeder Forchheimer rund 224 Euro für das Klinikum. Wer in einer anderen Gemeinde im Landkreis wohnt, zahlt rund 55 Euro. Das ist viermal so viel. Das können wir unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht länger zumuten.

Stadt und Landkreis haben für genau diesen Fall vor acht Jahren gemeinsam eine faire Regelung getroffen. Wir wollen nichts anderes, als dass sie jetzt umgesetzt wird. Wir
haben dem Landkreis immer wieder eine Lösung im Gespräch angeboten. Eine verbindliche Antwort haben wir bisher leider nicht bekommen.

Ich sage ganz offen: Dieser Schritt fällt mir unheimlich schwer. Das ist nicht der Weg, den ich mir vorgestellt habe, und nicht der Weg, den ich mir gewünscht habe. Aber mir bleibt keine andere Wahl. Wenn die Übergabe nicht bis zum Jahresende geregelt ist, kommen auf unsere Stadt mehr als sechs Millionen Euro zu. Die Aufsichtsbehörde hat uns bereits aufgegeben, fast alle freiwilligen Leistungen einzustellen und Pflichtaufgaben zu priorisieren. Jeder Euro fehlt uns dann beispielsweise bei unseren Straßen und Plätzen, bei der Sing- und Musikschule, bei der Stadtbücherei und beim Königsbad. Als Oberbürgermeisterin bin ich verpflichtet, das abzuwenden. Deshalb müssen wir jetzt das Gericht um Hilfe bitten.

Für die Patientinnen und Patienten wird die regionale Gesundheitsversorgung weiterhin sichergestellt gestellt sein. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort jeden Tag großartige Arbeit leisten, ändert sich dadurch nichts. Das Klinikum arbeitet ganz normal weiter und bleibt in kommunaler Hand, mit dem Landkreis als alleiniger Gesellschafter.

Mir ist wichtig: Wir haben in einer Sachfrage unterschiedliche Positionen, die es zu klären gilt. Stadt und Landkreis haben in den vergangenen Jahren viel gemeinsam geschafft, und das wird auch in Zukunft so sein. Am Ende wollen wir alle dasselbe: ein gutes Klinikum für die Menschen in unserer Region. Darum geht es – nicht um Streit. Meine Hand bleibt ausgestreckt, und ich bin sicher, dass wir gemeinsam einen guten Weg finden.“

- Martina Hebendanz, Oberbürgermeisterin der Stadt Forchheim und Vorsitzende der Vereinigten Pfründnerstiftungen

 

HINTERGRUND

Die Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz gGmbH gehört je zur Hälfte den Vereinigten Pfründnerstiftungen Forchheim und dem Landkreis Forchheim. Im Vertrag vom 12.09.2018 hat der Landkreis zugesagt, die Verluste des Klinikums bis zu einer Grenze von 10 Millionen Euro auszugleichen. Diese Grenze ist erreicht – darin sind sich beide Seiten einig.

Für genau diesen Fall sieht der Vertrag vor: Die Stiftung darf ihre Anteile an den Landkreis abgeben. Der Landkreis übernimmt dann auch die Verluste des laufenden und des vorangegangenen Jahres. Die Stiftung hat von diesem Recht am 26.06.2026 Gebrauch gemacht und dem Landkreis kurz darauf einen fertigen Vertragsentwurf geschickt. Das Landratsamt hat sogar schriftlich bestätigt, dass die Stiftung einen Anspruch auf diesen Vertrag hat. Beide Seiten hatten sich auf eine gemeinsame Prüfungsphase verständigt.

Die bisher geführten Gespräche führten aus Sicht der Stadt nicht zu einem zeitlich absehbaren Ergebnis.

Verzögert sich die Übergabe über das Jahresende 2026 hinaus, drohen der Stadt beziehungsweise der Stiftung Belastungen von rund 6,05 Millionen Euro.
Für die Patienten und Beschäftigten ändert sich nichts. Es geht allein darum, dass die Eigentümer ihre Vereinbarung umsetzen. Der Betrieb des Klinikums, die Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Arbeitsplätze der Beschäftigten sind davon nicht berührt.

Die Pfründnerstiftungen bleiben in ihrer Verantwortung als Verpächterin des Klinikgrundstücks. Sie erfüllen weiterhin alle ihre Verpflichtungen und leisten ihre vereinbarten Beiträge.

Für den Landkreis ist der Betrieb eines Krankenhauses eine Pflichtaufgabe, für die Stadt Forchheim eine freiwillige Leistung. Genau deshalb haben die Gremien von Stadt und Landkreis seinerzeit zu Beginn der Verhandlungen über eine Klinikfusion gemeinsam beschlossen: „Der Landkreis trägt das wirtschaftliche Risiko des fusionierten Krankenhauses und deckt dessen künftigen Liquiditätsbedarf.“

Bisher haben Stadt und Landkreis die Zuschüsse für das Klinikum jeweils zur Hälfte getragen. Dabei lebt in der Stadt nur gut ein Viertel der Menschen des Landkreises. Und mehr noch: Über die Kreisumlage bezahlt die Stadt auch bei der Hälfte des Landkreises kräftig mit. Unterm Strich zahlt die Stadt damit deutlich mehr als die Hälfte. Konkret heißt das: Die Stadt bringt für das Klinikum jeden Tag 16.575 Euro aus eigenen Mitteln auf – für eine Aufgabe, die gar nicht ihre ist. Pro Kopf zahlen die Forchheimerinnen und Forchheimer über den Verlustausgleich 2025 und die Kreisumlage rund 224 Euro pro Jahr. Bürgerinnen und Bürger in den übrigen Gemeinden des Landkreises zahlen rund 55 Euro. Gleichzeitig hat die Kommunalaufsicht der Stadt auferlegt, nahezu alle freiwilligen Leistungen einzustellen. Mit der Übergabe der Anteile wird es endlich fair: Die Stadt trägt die Kosten des Klinikums dann – wie jede andere Gemeinde im Landkreis auch – über die Kreisumlage entsprechend ihrer Wirtschaftskraft mit.