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Bürgerversammlung im Stadtteil Buckenhofen

Blick über Forchheim Stadtteil Buckenhofen
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Freitag, 27. Juni 2025

Der Oberbürgermeister der Stadt Forchheim, Dr. Uwe Kirschstein, lädt alle Bürger*innen des gesamten Stadtgebietes herzlich ein zur Bürgerversammlung im Stadtteil Buckenhofen


„Forchheim Buckenhofen – Wie entwickelt sich unser Stadtteil?“


Die Zusammenkunft findet gemäß Art. 18 (Mitberatungsrecht) der Bayerischen Gemeindeordnung und der Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen der Stadt Forchheim vom 13.01.2025 statt am:

Freitag, 27. Juni 2025, 16:00 – 18:00 Uhr in der
Aula der Grundschule Buckenhofen,
Buckenhofener Str. 34a,
91301 Forchheim.

Im Punkt eins der Tagesordnung begrüßt Oberbürgermeister Dr. Kirschstein seine Gäste und startet mit einem Impulsvortrag die Bürgerversammlung. Anschließend ist für alle die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich über die gemeindlichen Angelegenheiten auszusprechen. In der Bürgerversammlung können - im Gegensatz zu den regelmäßigen Bürgersprechstunden des Oberbürgermeisters - nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden.

Es wird darum gebeten, Vorschläge zur Behandlung in der Bürgerversammlung schriftlich, mindestens eine Woche vor der Versammlung, entweder per Post an die

Stadt Forchheim 
Stabsstelle Presse- und Informationsamt 
St.-Martin-Str. 8 
91301 Forchheim


oder per E-Mail über das Bürgerpostfach buergeranfrage(at)forchheim.de einzureichen.
 

Teilnahme- und Rederecht
Die Bürgerversammlung findet vor Ort statt und ist der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich, für die Teilnahme ist eine Anmeldung nicht notwendig.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass in den Bürgerversammlungen der Stadt Forchheim grundsätzlich eine Neutralitätspflicht gilt, sie sind parteipolitisch neutral. Das bedeutet, dass während der Veranstaltung keine parteipolitischen Zeichen und Symbole gezeigt werden dürfen, das gilt für alle Anwesenden. Die Neutralitätspflicht dient dazu, den fairen politischen Wettbewerb zu gewährleisten und sicherzustellen, dass niemand durch einseitige Information beeinflusst wird.

Das Rede- und Mitberatungsrecht in der Bürgerversammlung kann nur persönlich ausgeübt werden. Anträge dürfen nur von in Präsenz teilnehmenden Bürger*innen der Stadt Forchheim gestellt werden, die das Recht haben, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Wer an Abstimmungen teilnehmen möchte, muss ebenfalls wahlberechtigte*r Bürger*in der Stadt Forchheim sein. Diese Berechtigung muss mit einem Ausweis nachgewiesen werden. Es gilt eine Ausweispflicht.
Die Bürgerversammlungssatzung – BverS der Großen Kreisstadt Forchheim kann auf der städtischen Website unter folgendem Link eingesehen werden: www.forchheim.de/buergerversammlungen


Weitere Termine:

Die Stadt Forchheim bietet 2025 noch an folgenden Terminen Bürgerversammlungen an:

  • Dienstag, 21.10.25, 16:00 – 18:00 Uhr, Stadtteil Forchheim Nord; Aula der Adalbert-Stifter-Mittelschule Forchheim, Bammersdorfer Str. 58, 91301 Forchheim; Impulsthema: „Forchheim Nord – Wie entwickelt sich unser Stadtteil?“
  • Freitag, 24.10.25, 16:00 – 18:00 Uhr, Innenstadt; Saal in der VR Bank Bamberg-Forchheim, Kundenzentrum Forchheim, Hauptstr. 39, 91301 Forchheim; Impulsthema: „Sachstand Rathaussanierung“