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Klinikum: Bekenntnis zum Erhalt

Bild des Haupteigengans des Klinikum Forchheims
Klinikum Forchheim Foto: Klinikum Forchheim
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Stadt Forchheim begrüßt Stellungnahme des Landkreises

Stadt Forchheim: Ein künftiger Gesellschafterwechsel ändert nichts an der medizinischen Versorgung

Die Stadt Forchheim nimmt die Stellungnahme des Landkreises Forchheim vom Freitag zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich dessen klares Bekenntnis zum Erhalt und zur Zukunft des Klinikums Forchheim-Fränkische Schweiz. Auch für die Stadt Forchheim steht außer Frage, dass das Klinikum mit seinen Standorten in Forchheim und Ebermannstadt ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung in der Region ist. Die Stadt bedauert daher ausdrücklich, den nun eingeschlagenen Weg gehen zu müssen. Hintergrund der Entscheidung sind ausschließlich haushaltspolitische Erwägungen. Der Stadtrat ist an die gesetzlichen Anforderungen einer geordneten und nachhaltigen Haushaltsführung gebunden. Vor diesem Hintergrund war die Ausübung des vertraglich vereinbarten Andienungsrechts keine politische Bewertung des Klinikums oder seiner Entwicklung, sondern die Umsetzung einer haushaltsrechtlich gebotenen Entscheidung.

Für die Bürgerinnen und Bürger, die Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dabei eine Botschaft besonders wichtig: Es handelt sich ausschließlich um einen Wechsel auf Gesellschafterebene. Weder die medizinische Versorgung noch der laufende Krankenhausbetrieb oder die bestehenden Arbeitsverhältnisse werden hierdurch berührt. Die Stadt teilt ausdrücklich die Einschätzung des Landkreises, dass die Zukunft des Klinikums nicht von Eigentumsfragen abhängig gemacht werden darf. Gerade deshalb wurde seinerzeit zwischen den Gesellschaftern ein Konsortialvertrag geschlossen, der für diesen Fall klare und eindeutige Regelungen vorsieht. Das vertraglich vereinbarte Andienungsrecht dient gerade dazu, einen Gesellschafterwechsel rechtssicher und geordnet zu ermöglichen. Die Stadt geht daher davon aus, dass der vereinbarte gesellschaftsrechtliche Übergang im Sinne der bestehenden vertraglichen Regelungen zügig und sachgerecht umgesetzt werden kann. Die hierfür erforderlichen Mechanismen wurden von den damaligen Vertragspartnern bewusst geschaffen, um auch in einer solchen Situation Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Stadt Forchheim bedankt sich ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums für ihren täglichen Einsatz und ist überzeugt, dass die erfolgreiche medizinische Arbeit an beiden Standorten unverändert fortgeführt werden kann. Die Stadt wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und ihren Beitrag dazu leisten, dass der Gesellschafterwechsel geordnet, partnerschaftlich und ohne Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region erfolgt.