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Bürgerversammlungen

Rückansicht eines Publikums bei einer Versammlung.
©stock.adobe.com/dahhee
  • Pressemitteilung
  • Politik & Bürgerbeteiligung

Oberbürgermeisterin Martina Hebendanz lädt ein

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Forchheim, Martina Hebendanz, lädt alle Mitbürgerinnen und Mitbürger des gesamten Stadtgebietes herzlich zu den Bürgerversammlungen 2026 ein. Die Zusammenkünfte finden gemäß Art. 18 (Mitberatungsrecht) der Bayerischen Gemeindeordnung an folgenden sieben Terminen statt:

  • Bürgerversammlung Buckenhofen: Donnerstag, 22. Oktober 2026, 18:00 Uhr, Sportgaststätte SV Buckenhofen „Bei Jorgo“, Zur Staustufe 8, 91301 Forchheim
  • Bürgerversammlung Burk: Dienstag, 17. November 2026, 18:00 Uhr, Sportgaststätte „Essenza Italiana“, Seetalweg 11, 91301 Forchheim
  • Bürgerversammlung Innenstadt: Mittwoch, 18. November 2026, 18:00 Uhr, Saal der VR Bank Bamberg-Forchheim, Hauptstraße 39, 91301 Forchheim
  • Bürgerversammlung Forchheim Nord: Montag, 23. November 2026, 18:00 Uhr, Aula im Schülerzentrum Adalbert-Stifter-Schule, Bammersdorfer Str. 58, 91301 Forchheim
  • Bürgerversammlung Kersbach: Mittwoch, 13. Januar 2027, 18:00 Uhr, DJK-Sportgaststätte, Waldstraße 23, 91301 Forchheim
  • Bürgerversammlung Lichteneiche/ Serlbach: Mittwoch, 20. Januar 2027, 18:00 Uhr, Gaststätte „Zu den Linden“, Serlbach 4, 91301 Forchheim
  • Bürgerversammlung Reuth: Mittwoch, 27. Januar 2027, 18:00 Uhr, Sportgaststätte „Domenico“, Am Sportplatz 1, 91301 Forchheim (Termin vom 09.12.26 verschoben)


Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Oberbürgermeisterin
2. Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit Aussprache
In der Bürgerversammlung können nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Das Wort und das Stimmrecht können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten.

Vorschläge zur Behandlung in der Bürgerversammlung
Die Gemeindeordnung legt fest, dass jeder Gemeindebürger und jede Gemeindebürgerin grundsätzlich berechtigt sind, jede Bürgerversammlung zu besuchen und dafür auch Diskussionsbeiträge einzureichen.
Entsprechende Vorschläge zur Behandlung in der Bürgerversammlung werden, schriftlich und rechtzeitig vor der Versammlung, an das städtische Bürgerpostfach buergeranfrage(at)forchheim.de oder an das Bürgermeisteramt der Stadt Forchheim, Kapellenstraße 2, 91301 Forchheim, erbeten.

Teilnahme- und Rederecht
Die Bürgerversammlung findet vor Ort statt und ist der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich, für die Teilnahme ist eine Anmeldung nicht notwendig.
Das Rede- und Mitberatungsrecht in der Bürgerversammlung kann nur persönlich ausgeübt werden. Anträge dürfen nur von in Präsenz teilnehmenden Bürger*innen der Stadt Forchheim gestellt werden, die das Recht haben, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Wer an Abstimmungen teilnehmen möchte, muss ebenfalls wahlberechtigte*r Bürger*in der Stadt Forchheim sein. Diese Berechtigung muss mit einem Ausweis nachgewiesen werden. Es gilt eine Ausweispflicht.

Die Bürgerversammlungssatzung – BverS der Großen Kreisstadt Forchheim kann auf der städtischen Website unter folgendem Link eingesehen werden: www.forchheim.de/buergerversammlungen