Um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz zu vermeiden, haben alle Eigentümer (sowohl Vorder- als auch Hinteranlieger) von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, die auf sie entfallenden Flächen der Gehbahnen (Sicherungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grundstück grenzen oder dieses mittelbar erschließen bei Schnee, Schneeglätte oder Eisbildung auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Das bedeutet, dass Anlieger die Sicherung der Gehbahnen im Winter in eigener Verantwortung durchführen müssen.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) müssen neben der Gehbahn so gelagert werden, dass sie nicht den Verkehr gefährden oder erschweren. Sollte das nicht möglich sein, ist das Räumgut durch die Vorder- und Hinteranlieger spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Stadt Forchheim stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege müssen bei der Räumung freigehalten werden.
Der Winterdienst für die Sicherungsfläche ist von den Vorder- und Hinteranliegern an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr durchzuführen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Bei Schnee, Reif- und Eisglätte soll mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt, jedoch nicht mit Tausalzen oder ätzenden Mitteln gestreut werden. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz erlaubt.
Winterdienst - Wer ist wo zuständig?
Wenn Neuschnee fällt, greift der Winterdienst der Stadt Forchheim:
Ab drei Uhr in der Früh sind die Einsatzkräfte des städtischen Bauhofs, des Garten- und Forstamtes - alle Mitarbeitenden des Referats 5 - für Sie im Einsatz um die Straßen der Stadt freizuräumen.
Legt man alle Straßen, Fuß- und Gehwege in der Stadt Forchheim aneinander, die „bearbeitet“ werden müssen, dann kommt man auf eine stattliche Zahl: nämlich 190 Kilometer.
Ab 3 Uhr in der Früh wird in zwei Schichten mit jeweils 26 Personen gearbeitet. Die Stadt Forchheim führt den Straßenwinterdienst als differenzierten und umweltfreundlichen Winterdienst auf öffentlichen Straßen aus. Dabei werden Streugebiete mit verschiedenen Dringlichkeitsstufen ausgewiesen. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen vorrangig gestreut und bei Schneefall geräumt werden.
Gearbeitet wird mit maximalem Einsatz und in maximalem Tempo. Alles gleichzeitig geht nicht: Trotz intensiver Räumarbeiten ist es nicht möglich, alle Straßen, Wege und Gehflächen zeitgleich und vollständig schneefrei zu halten.
Die Stadtverwaltung bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich für ihr Verständnis und ihre Geduld bei besonderen Witterungslagen.

Gleichzeitig dürfen wir an die bestehende Pflicht zur Eigeninitiative erinnern: Schnee-Schippen ist Anlieger-Pflicht! Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anlieger werden gebeten, im Rahmen der geltenden Räum- und Streupflichten selbst für die Schneeräumung der ihnen zugewiesenen Flächen in dieser winterlichen Ausnahmesituation Sorge zu tragen.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben die Pflicht, bei Schnee und Eis auf den Gehwegen entlang ihres Grundstücks für sichere Verhältnisse zu sorgen.
Der Winterdienst ist an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr durchzuführen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Rücksichtnahme, für Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten und das solidarische Miteinander!
