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Mehr Sicherheit für alle

Fahrradfahrerin im Wald
Foto: Viktoria auf Pixabay
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Rückschnitt von Hecken und Bäumen

Gefahr für Fußgänger und Radfahrer

Mit dem beginnenden Sommer erreichen die Stadtverwaltung wieder vermehrt Beschwerden über in den Verkehrsraum hineinragende Äste, Hecken und Sträucher. Besonders an Geh- und Radwegen kommt es dadurch zu gefährlichen Situationen: Sichtbehinderungen, Stolperfallen oder verdeckte Verkehrszeichen können Unfälle verursachen. Vor allem Radfahrende können sich durch in den Radweg ragende Äste Gesichts- oder gar Augenverletzungen zuziehen. Auch abgestorbene Äste und Bäume sollten umgehend entfernt werden, da herunterfallendes Astwerk eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer*innen darstellt. Die Stadt weist deshalb alle privaten Grundstücksbesitzer*innen auf ihre Pflicht zum Rückschnitt hin.

Sicherheit durch freigehaltene Wege

Gerade jetzt, in der Wachstumsphase, müssen Anlieger*innen besonders aufmerksam sein, denn Bäume, Hecken und Sträucher dürfen den öffentlichen Verkehrsraum nicht beeinträchtigen. Das betrifft sowohl den Gehbereich als auch Radwege sowie Kreuzungsbereiche und Einmündungen. Als Überwuchs werden alle Äste, Zweige und Triebe von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen bezeichnet, die über eine Grundstückgrenze in den Bereich der Straße oder des Gehweges hinausragen. Hierdurch können insbesondere Kinder, ältere oder behinderte Menschen sowie Zweirad- und Autofahrer*innen stark beeinträchtigt werden.

Das ist vielen nicht bewusst, deshalb schreibt die Stadtverwaltung bei unzureichendem Rückschnitt die Anlieger*innen auch an. Eigentümer*innen bzw. Mieter*innen von Grundstücken müssen Hecken, Sträucher und Bäume an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so pflegen, dass Behinderungen von Verkehrsteilnehmer*innen ausgeschlossen sind.

Lichtraumprofil

Das Lichtraumprofil (Durchgangs- beziehungsweise Durchfahrtshöhe einer Straße) beträgt im Gehweg- und Radwegbereich 2,50 Meter und im Fahrbahnbereich 4,50 Meter. Die seitliche Begrenzung ist die Straßenbegrenzungslinie bzw. die Grundstücksgrenze und eventuell ein zusätzlicher Sicherheitsabstand.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen ist es wichtig, ab einer Höhe von 75 Zentimeter über dem Boden darauf zu achten, dass nichts die Sichtbeziehungen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Das Ziel: freie Sicht auf Verkehrszeichen, sichere Beleuchtung in den Abendstunden und eine ungehinderte Nutzung durch Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen und Radfahrende oder Kinderwagen.

Rücksicht auf Natur – aber mit Verantwortung

Auch der Naturschutz spielt beim Rückschnitt eine Rolle. Während der Brutzeit von März bis Oktober ist der radikale Rückschnitt untersagt, doch schonende Form- und Pflegeschnitte sowie die Entfernung von Totholz sind erlaubt – und oft sogar notwendig, um die Pflanzen gesund zu halten.

Die Stadt Forchheim bittet darum, Rückschnitte durchzuführen und so die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Bei Fragen oder Unsicherheiten steht die Stadtverwaltung telefonisch unter Tel. 09191 714 436, per E-Mail unter gartenamt(at)forchheim.de oder unter buergeranfrage(at)forchheim.de zur Verfügung.