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Briefwahlunterlagen nicht da?

Eine Person wirft einen Wahlbrief in einen Briefkasten.
©Julie Seitz/Stadt Forchheim
  • Pressemitteilung

Bis spätestens Samstagmittag “Postwegverlust” melden!

Für die Stichwahl in der Kommunalwahl am kommenden Sonntag, 22. März 2026, möchten viele Menschen ihre Stimme per Briefwahl abgeben und haben deshalb Briefwahlunterlagen beantragt. Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahl beantragt haben und die Unterlagen nicht bis spätestens Freitag, 20.03.26, in der Post haben, müssen sich am Freitag, 20.03.26 bis 15 Uhr und am Samstag, 21.03.26 ab 09:00 Uhr bis spätestens 12:00 Uhr im Einwohnermeldeamt in der Sattlertorstraße 5 in Forchheim (Erdgeschoss) melden und einen „Postwegverlust“ anzeigen! Dazu wird zwingend der Ausweis benötigt!

Alle, die Briefwahl beantragt haben, haben nämlich einen Sperrvermerk im Wählerverzeichnis und können nicht einfach am Sonntag im Wahllokal wählen! Sie sind dann komplett für die Wahl gesperrt und bekommen auch am Sonntag keine Briefwahlunterlagen mehr, weil die Frist für den Postwegverlust am Samstag endet!

Wer sich rechtzeitig meldet, bekommt Ersatzunterlagen. Nach Fristablauf am Samstag um 12 Uhr ist leider nichts mehr möglich – auch am Sonntag können keine neuen Unterlagen mehr ausgestellt werden.


Stichwahl


Bei der Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Forchheim zur Stimmabgabe aufgerufen.

Gewählt werden:
• der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin sowie
• der Landrat

Rund 24.500 Wahlberechtigte entscheiden damit über die politische Führungsspitze in Stadt und Landkreis für die kommenden 6 Jahre.