Unter den Hammer kommen in der Stadt Forchheim ca. 35 Fahrräder, drei Tretroller, drei Kinderwagen und sonstige Fundsachen wie z.B. Uhren, Schmuck und Technik! Am Samstag, 28. März 2026 wird durch das Fundamt der Stadt Forchheim so manches Verlorene und Gefundene auf dem Rathausplatz zwischen Bächla und Bauzaun ein buntes Allerlei versteigert. Zusätzlich findet ein Freiverkauf von sonstigen Fundgegenständen, wie z.B. Turnbeutel, Sporttaschen, Bekleidung, Schuhe und Mützen von 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr statt.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gem. § 973 BGB werden die Gegenstände verwertet. An die Bevölkerung ergeht die Einladung, sich an der Versteigerung rege zu beteiligen. Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung von 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr besichtigt werden.
Die Versteigerung der Gegenstände erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Die Gegenstände werden „wie gesehen“ versteigert. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird (§ 156 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die in der Form der Versteigerungen geschlossen werden, nicht (§ 312 BGB).
