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Stellungnahme der Stadt Forchheim

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Zur Anzeige des Abbruchs des B-Baus am Herder-Gymnasium

Genau 70 Jahre war es am 03. September 2025 her, dass der heutige B-Bau des Herder-Gymnasiums Forchheim eingeweiht und zum Beginn des Schuljahres 1955/56 seiner Bestimmung übergeben wurde. 2025 wurde das Gebäude vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in die Denkmalliste aufgenommen, d. h. der Denkmaleintrag bezüglich des Herder-Gymnasium-Altbaus mit historischer Turnhalle wurde um den B-Bau ergänzt, darauf verweist der Stadtheimatpfleger der Stadt Forchheim, Dr. Dieter George, in seinem neuesten Fachbeitrag (Abdruck im kommenden Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 25/2025). Die Stadt Forchheim möchte im Anschluss an die kürzlich erfolgte mediale Berichterstattung zur bevorstehenden Sanierung des Herder-Gymnasiums durch das Landratsamt Forchheim Stellung beziehen und im Folgenden verschiedene Aspekte beleuchten bzw. richtig einordnen:

  • Die Denkmalliste wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BayLfD) geführt. Denkmalüberprüfungen und „Unterschutzstellungen“ werden ausschließlich durch das BayLfD durchgeführt. Die Baubehörde der Stadt Forchheim als Untere Denkmalschutzbehörde kann lediglich Überprüfungen anregen: Die Überprüfung des Herder-B-Baus durch das BayLfD entstand aus mehreren Gesprächen mit dem städtischen Heimatpfleger, Dr. Dieter George, sowie den beiden für Forchheim zuständigen Referentinnen aus den Fachabteilungen Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie Denkmalerfassung und Denkmalforschung des BayLfD.
  • Das Hauptgebäude des Herder-Gymnasiums (A-Bau) war bisher schon als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des BayLfD gelistet:
    „D-4-74-126-186
    Schule, monumentaler Neurenaissancebau mit Ziergiebeln, 1903/04 von Fritz Walter; Turnhalle mit drei Wappensteinen der ehem. Neuwerkbastion, 17. Jh.; bauzeitliches Nebengebäude“
    Diese Denkmalliste wird vom BayLfD geführt (Die Lage und Kartierung des Baudenkmals ist im Bayerischen Denkmal-Atlas unter dem Link http://www.denkmal.bayern.de eingetragen). Dieser Eintrag bedeutet auch, eine Generalsanierung ist zwingend in enger Absprache mit den Fachbehörden zu planen und auszuführen.
  • Zeitliche Abfolge: Das Landratsamt Forchheim plant die Generalsanierung des Herder-Gymnasiums. Ein erstes Abstimmungsgespräch dazu erfolgte mit der städtischen Bauordnung am 29.11.2023 - über die Sanierung der Gebäude A (Hauptgebäude, Einzeldenkmal), Gebäude C (BJ. 1970er Jahre) und Gebäude D (BJ.1990er Jahre). 
    Der planende Architekt stellte am 15.05.2024 weitere Details vor - inhaltlich neu bezog er diesmal den B-Bau in seine Pläne ein. Von Seiten des Antragsstellers wurde von einer „behutsamen Sanierung“ des B-Baus gesprochen. Schon bei diesem Termin wurde seitens des städtischen Heimatpflegers, des BayLfD und Forchheims Unterer Denkmalschutzbehörde angemerkt, dass ein substanzschonendes Vorgehen bei der Sanierung des B-Baus maßgeblich ist und weitere Details zum Erhalt aufgrund der Denkmalnähe abzustimmen sind.
  • Etwa ein Jahr später, am 10.04.2025 wurde erstmals von Landratsamt und Architekturbüro eine Sanierungsvariante vorgestellt, die den vollständigen Abbruch des B-Baus mit Neubau an dieser Stelle vorsah. Seitens der oben genannten zuständigen Fachbehörden wurde auch diesmal darauf hingewiesen, dass der Erhalt des B-Baus zu priorisieren sei und dass ein Abbruch bislang kein Thema gewesen war. Aufgrund dieser Gespräche wurde durch die Fachbehörden (in Abstimmung mit dem Heimatpfleger) eine Denkmalüberprüfung angeregt,
    was auch rechtlich dringend geboten war, da ein formaler Abbruchantrag bislang (noch) nicht vorlag.
  • Im Rahmen dieser Denkmalüberprüfung erfolgte am 06.05.2025 ein Ortstermin am Herder-Gymnasium mit dem Referat Denkmalerfassung des BayLfD. Anwesend waren auch die Vertreter*innen des Landratsamtes Forchheim, der Architekt, die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Forchheim sowie der Schulleiter. Im Anschluss erarbeitete das BayLfD seine umfangreiche und abschließende Stellungnahme (Die regelmäßige Bearbeitungszeit eines Entscheids zur Denkmaleigenschaft beträgt ca. drei Monate bis zu einem Jahr).
  • In einem gemeinsamen Arbeitstreffen am 10.09.2025 im Landratsamt Forchheim teilte das BayLfD bereits mündlich mit, dass der B-Bau als Baudenkmal eingestuft wird: Zum bisherigen Denkmaleintrag D-4-74-126-186 (siehe oben) werde eine Ergänzung nachgetragen. Zunächst sollte jedoch die offizielle schriftliche Stellungnahme des BayLfD erwartet und damit der Erhalt des B-Baus festgelegt werden. 
    Seitens des Landratsamtes Forchheim wurde mitgeteilt, dass der Erhalt des B-Baus wirtschaftlich darstellbar sei. Städteplanerisch alternative Möglichkeiten wurden in Aussicht gestellt, z.B. eine Erhöhung der Gebäude C und D (Eine Erhöhung des gegenständlichen B-Baus selbst ist bautechnisch nicht möglich).
  • Mit Datum vom 18.09.2025 wurde durch das Landratsamt Forchheim jedoch bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Forchheim eine Anzeige auf Beseitigung des B-Baus eingereicht (ohne weitere prüfbare Unterlagen sowie fehlendem Vermerk, dass es sich nun um ein Baudenkmal handelt).
  • Die angekündigte schriftliche Stellungnahme des BayLfD mit der Bestätigung der Denkmaleigenschaft des B-Baus wurde der Stadt Forchheim am 29.10.2025 zugestellt. Als Ergebnis der Besichtigung des Hauses verfügte das BayLfD die Ergänzung der bisherigen, schon bestehenden Eintragung des B-Baus des Herder-Gymnasiums in der Denkmalliste wie folgt:
    „D-4-74-126-186 
    Schule, monumentaler Neurenaissancebau mit Ziergiebeln, 1903/04 von Fritz Walter; bauzeitliches Nebengebäude; Erweiterungsbau, lang gestreckter, zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach, gerasterter Putzfassade und flankierenden Treppenhauspavillons, 1953/55, von Richard Leubert; mit Ausstattung; Turnhalle mit drei Wappensteinen der ehem. Neuwerkbastion, 17. Jh. Fl.Nr. 591/119 [Gmkg. Forchheim]“
  • Auszüge aus der Expertise des BayLfD: 
    „Denkmalbedeutung<…> Zeittypisch ist der materiell, ästhetisch und künstlerisch anspruchsvolle Ausstattungs- und Gestaltungsaufwand und nicht zuletzt die deutlich verbesserte Hygiene. 
    Zugleich bezeugt der vorstehende Erweiterungsbau mit seinen augenscheinlich konservativen Satteldächern in gestalterischer Angleichung an den historistischen Bestandsbau bei gleichzeitiger Ausbildung einer streng gerasterten Lochfassade, wobei nur mehr schmale Wandvorlagen eine enge Folge große Fenster trennen, den sich im Laufe der 1950er Jahre vollziehenden Übergang der Architekturentwicklung von der traditionalistischen Baukultur hin zu einer entmaterialisierten Architektur aus Stahl und Glas. Ganz zeittypisch ist die reiche Verwendung von hochwertigem Naturstein und spielerisch variierten, filigranen Metallarbeiten bis hin zu großflächiger Kunst am Bau, hier in Form zweier Wandreliefs des Bildhauers Otto Horlbeck zur Akzentuierung der Foyers in Erdgeschoss und erstem Obergeschoss. 
    Der eindrückliche Überlieferungsgrad im bauzeitlichen Ausbauzustand mit nur wenigen Veränderungen bekräftigt die besondere orts-, schul-, gesellschafts- und architekturgeschichtliche sowie (bau-)künstlerische Bedeutung im Sinne von Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG).“

Die Stadt Forchheim mit ihrer Unteren Bauaufsichtsbehörde, der auch die Untere Denkmalschutzbehörde angehört, und Stadtheimatpfleger Dr. Dieter George sehen die denkmalfachliche Bewertung des B-Baus des Herder Gymnasiums Forchheim durch die übergeordnete Fachbehörde BayLfD als Verpflichtung auch gegenüber der Stadtbevölkerung Forchheims, erklärt Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein:

„Das gründerzeitliche Schulhaus mit seinen Erweiterungsbauten ist in seiner jetzigen Form für unser Stadtbild prägend. Unsere Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit diesem bedeutenden Baudenkmal genauso wie mit unserem historischen Rathaus, dem Kolpinghaus, der Kaiserpfalz und dem historischen Stadtkern Forchheims.

Insoweit hat uns der Antrag des Landratsamtes Forchheim auf Abbruch des B-Baus zu diesem Zeitpunkt nach der Denkmal-Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege doch überrascht, wurde uns doch in verschiedenen vorangegangenen Arbeitsgesprächen zugesichert, dass eine Sanierung des umstrittenen Gebäudeteils
wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Laut Architekturbüro sollen die Sanierungskosten ja weit unter den Kosten für einen Neubau liegen. Zudem erhält der Landkreis voraussichtlich Fördermittel für einen Erhalt.

Unserem Stadtheimatpfleger Dr. Dieter George möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich meinen Dank für sein besonderes Engagement für den Erhalt des B-Baus und die Begleitung unserer Arbeitssitzungen danken. Seine Expertise war und ist für uns sehr wertvoll.“