In verschiedenen Medienberichten wurde um die Jahreswende herum bekannt, dass Herr Matthias Erlwein, Unterpächter auf dem Forchheimer Glockenkeller, seine dortige Tätigkeit als Wirt aufgibt. Neben persönlichen Gründen führt er für diese Entscheidung verschiedene Umstände die Stadt Forchheim betreffend an, die seiner Meinung nach für seine Entscheidung ursächlich seien.
Die Stadt Forchheim nimmt dazu wie folgt Stellung:
1. Die Stadt und ihr Pächter
Die Stadt Forchheim pflegt mit ihrem Pächter des Glockenkellers, der Brauerei Rittmayer bzw. deren Inhaber Georg Rittmayer, ein seit vielen Jahren sehr gutes, für beide Seiten sehr vertrauensvolles und konstruktives Miteinander. Wie Herr Rittmayer Herrn Bürgermeister Udo Schönfelder wiederholt und erst kürzlich bestätigte, funktioniere die Zusammenarbeit sehr solide und vertrauensvoll, er sehe keine Gründe für Kritik, insbesondere auch nicht hinsichtlich zu beachtender rechtlicher Regelungen oder des kommunikativen Miteinanders. Eine Nachfolge des von Herrn Erlwein aufgegebenen Unterpachtverhältnisses für die Bewirtschaftung des Glockenkellers war deshalb für die Brauerei erfreulicherweise auch schnell und unkompliziert möglich.
2. Zu berücksichtigende Regelungen
Wie schon in den vergangenen Jahren fortlaufend öffentlich in den Gremiensitzungen unseres Stadtrates besprochen, wurden die Kellerwaldsatzung und die Annafestverordnung aus guten Gründen in gemeinsamer Arbeit von Stadtverwaltung und Stadtrat entwickelt und beschlossen. Einschlägige ordnungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Vorgaben der Stadt und z.B. auch Hygienevorschriften des Gesundheitsamtes ergänzen darüber hinaus die Regelungen für den Betrieb auf dem Kellerwald. Sie beruhen auf den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und dienen der allgemeinen Sicherheit wie auch der Gesundheitsvorsorge der Beteiligten, Mitarbeitenden und Gästen auf dem Kellerwald.
Besondere Regelungen für den Kellerbetrieb gibt es für das Annafest.
Zudem werden seit einiger Zeit die Eigentumsrechte im Forchheimer Kellerwald geregelt. Im Fall des Glockenkellers gab es eine konsensgeprägte Übergabe an die Stadt, was Voraussetzung für erledigte und anstehende spezifische Investitionen der Stadt am Standort des Kellers war (Anmerkung: Hier wurde zur Übergabe des Kellers an Herrn Erlwein auch ein neues überdachtes Bauwerk kurzfristig genehmigt). Die Stadt hat über 50.000 € in den Unterhalt des Glockenkellers gesteckt und durch die Investitionen nicht nur Mängel beseitigt, sondern auch die Bedingungen für den Gaststättenbetrieb dort wesentlich verbessert.
Seitens der Stadt wird für wichtig erachtet, dass zu berücksichtigende regulatorische Regelungen im erforderlichen Umfang eingehalten werden.
3. Kommunikation der Stadt mit Beteiligten
Zur Kommunikation mit den Kellerwald-Beteiligten weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass alle Wirtinnen und Wirte grundsätzlich einbezogen werden. Nachdem bei Terminen allerdings teilweise einzelne Wirtinnen, Wirte oder Berechtigte nicht teilnehmen konnten, wurde regelmäßig auch schriftlich informiert.
Alle Wirtinnen und Wirte wurden ausdrücklich zum Finanzausschuss im November 2025 zur Vorstellung des Entwurfs des städtebaulichen Gesamtkonzeptes für den Kellerwald eingeladen. Herr Erlwein nahm neben anderen hieran teil und konnte zur Sache auch seine Sichtweise darstellen.
Nun steht in der übernächsten Woche ein Treffen der Kellerwald-Beteiligten mit der Stadtverwaltung an. Hinsichtlich des umfassenden Sanierungsprojektes Kellerwald werden zu diesem Termin die Betroffenen (Berechtigte, Pächter und Pächterinnen, Wirte und Wirtinnen sowie Nachbarn) gem. § 137 BauGB geladen und einbezogen.
Seitens der Stadt wird eine insgesamt solide und funktionierende kommunikative Einbeziehung aller Beteiligten gesehen, die deutlich über das rechtlich erforderliche Mindestmaß hinausgeht.
