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Kreistagswahl:

Ein Büro mit Glastrennung und einem beleuchteten runden Schild mit einem Info-Zeichen.
  • Pressemitteilung

Bescheinigung über die Wählbarkeit beantragen

Kandidatinnen und Kandidaten mit Hauptwohnsitz in Bereich der Stadt Forchheim, die von einem Wahlvorschlagsträger für die Kreistagswahl aufgestellt werden, benötigen eine Bescheinigung über die Wählbarkeit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Wählbarkeit nach Anlage 12 zu Nr. 47 GLKwWBek. Diese Bescheinigung stellt in Forchheim das Einwohnermeldeamt aus. Das Einwohnermeldeamt ist zu den regulären Öffnungszeiten hierfür erreichbar. 

Um eventuell auftretende Wartezeiten vor Ort zu verhindern, kann über die Homepage ein Termin vereinbart werden. Hierzu wählen Sie bitte unter der Rubrik „Termin buchen“ den Reiter „Meldeangelegenheiten in Forchheim“ und die Dienstleistung „Meldebescheinigung“ aus und suchen sich einen passenden Termin aus.
Die dort genannte Gebühr bezieht sich rein auf die Meldebescheinigung und wird für die wahlrechtliche Bescheinigung nicht erhoben. 

Sollten die Parteien und Wählergemeinschaften von der möglichen Vollmacht Gebrauch machen wollen, bitte die entsprechende Anzahl an Bescheinigungen entsprechend angeben.