Das Gerichtsverfahren über das Philosophenviertel in der Stadt Forchheim nimmt seinen Gang.
Zu Beginn des Verfahrens sondierte das Gericht nun, ob das Verfahren unterbrochen und ein Mediationsverfahren vorweg eingeschoben werden könnte. Die Stadt Forchheim hat dazu erklärt, dass sie jederzeit zu Gesprächen mit dem Vorhabensträger bereit ist. Ihr komme es allerdings darauf an, dass das Verfahren ohne Verzögerungen weiterläuft. im Hinblick darauf, dass der streitgegenständliche Sachverhalt zwischen Klägerin und Beklagten schon hinreichend besprochen und geklärt wurde, erscheint ein Mediationsverfahren zum aktuellen Zeitpunkt wenig vielversprechend. Eine Unterbrechung durch ein solches Zwischenverfahren kommt deshalb für sie nicht in Betracht.
Der Vorhabensträger hatte erklärt, zu einer Mediation bereit zu sein, es ihm aber wichtig sei, dass dieses binnen drei oder vier Monaten abgeschlossen wird. In einem so kurzen Zeitraum zu Ergebnissen zu kommen hält die Stadt für kaum möglich. Stattdessen müssten und könnten aus Sicht der Stadt Gespräche mit dem Vorhabensträger jederzeit parallel zum Hauptsacheverfahren stattfinden. Sofern der Vorhabensträger Neuigkeiten hat, wurde er eingeladen sich direkt mit der Stadt in Verbindung zu setzen.