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Neue Denkmale in Forchheim (Teil 1)


Auf Anregung der städtischen Heimatpflege und nach entsprechender Prüfung durch das Landesamt für Denkmalpflege wurde im vergangenen Juli der alte Forchheimer „Wasserturm“ am Dreifaltigkeitsweg (Flurnr. 2078) unter der Inventarisierungsnr. D-4-74-126-489 nachträglich in die Denkmalliste des Freistaats Bayern aufgenommen. Anstoß gab der gegebene Leerstand, nachdem sich der Behälter seit längerem außer Betrieb befindet.

Beim Forchheimer Wasserturm handelt es sich um einen Wasserhochbehälter, der laut Bauinschrift im Jahr 1921 errichtet wurde. Er bildet die Front zu einem Erdspeicher, der sich im rückseitigen Areal befindet, und beinhaltet selbst die Pumpanlage.

Das Objekt bietet, vom Dreifaltigkeitsweg her betrachtet, einen durchaus bemerkenswerten Eindruck, der vor allem durch die großzügige, vielstufige Treppenanlage hervorgerufen wird, die zu einem erhöht gelegenen und barockisierend gerahmten Eingangsportal führt, über dem ein ovales Fenster aus Butzenglas eingelassen ist. Die ansonsten glatte, in Teilen betonierte Fassade weist als weiteres Schmuckelement lediglich das Stadtwappen mit den zwei Fischen auf. Der obere Teil zeigt unter dem von betonierten Pfeilern getragenen Zeltdach eine Aussichtsplattform, die über einen um den Turm führenden gut gesicherten Treppenaufgang erreichbar ist. In früheren Jahrzehnten, als die umgebende Vegetation noch nicht die jetzige Höhe erreicht hatte, bot sich den Spaziergängern und Wanderern ein reizvoller Blick über die Stadt.

Nach den Ausführungen von Dr. Lena Grüner vom Landesdenkmalamt (danach auch die vorausgehende Baubeschreibung) bezeugt das Gebäude die zeittypische Architektursprache der frühen 1920er Jahre mit Anklängen des sogenannten Heimatstils (dem wir in Forchheim auch andernorts begegnen). Als charakteristisch dürfte auch das grundsätzliche Bemühen um eine gestalterische Aufwertung eines Betriebsbauwerks, was dem Anliegen des Historismus entspricht und sich z. B. in der o. g. Pfeilerkolonnade äußert, zu bewerten sein. 

Die Errichtung des Wasserturms ist im Zusammenhang mit dem Ausbau des städtischen Frischwassernetzes mit Gussrohrleitungen zu sehen, der seit 1882/1883 zu den vorrangigen Anliegen der Stadt zählte. Ursache war der Durchbruch der Industrialisierung mit entsprechender Einwohner- und Siedlungsentwicklung. Neue Ressourcen an Quellwasser wurden erschlossen, so auch die ergiebigen Reservoirs im Kellerwald bzw. Hainbrunnen. Es handelte sich aber auch um ein Element der Modernisierung, die wiederum Voraussetzung für die unter Bgm. Eduard Strecker seit 1884 angestrebte und 1889 erreichte Kreisunmittelbarkeit bildete. 

Ebenfalls nachträglich in die bayerische Denkmalliste aufgenommen wurde der Hochbehälter am Waldweg von der Winkelreuth nach Serlbach (Flurnr. 1785/4); er trägt die Inventarisierungsnr. D-4-74-126-590. Von außen ist der Hochbehälter durch das charakteristische Rundtürmchen mit Kegeldach gut wahrnehmbar. Die Anlage aus den Jahren 1961/1962 zeigt, so die Prüfung durch das Denkmalamt, einen kompletten Erhalt der Bauteile aus der Entstehungszeit. Die Qualifizierung als Denkmal entspricht einem Wunsch der Stadtwerke sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Forchheim.

Text: Dr. Dieter George, Stadtheimatpfleger